Shortnews: Seit Ende August können Amazon Prime Kunden in Deutschland den Dash Button erwerden. Dabei handelt es sich um einen kleinen Knopf, der das Bestellen von Waren vereinfachen soll. Der Dash Button lässt sich etwa dort einsetzen, wo Güter schnell knapp werden, zum Beispiel bei Windeln, beim Waschmittel oder Klopapier. Drückt der Nutzer nun diesen Button, wird automatisch die Ware auf Amazon bestellt und geliefert.
Die Verbraucherzentrale NRW hat diesen Vorgang allerdings hart kritisiert. Ihrer Ansicht nach sind alle Kaufverträge, die durch den Dash Button abgeschlossen werden, rechtswidrig. So fehlt etwa die aktuelle Preisangabe des gekauften Produktes. Dies ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Auch stört die Verbraucherschützer, dass sich Amazon das Recht einbehält, den Preis jederzeit zu ändern:
Das Fehlen dieser Informationen bei Auslösung der Bestellung wirft auch unter Berücksichtigung der sogenannten „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“ Probleme auf. Darin erlaubt sich Amazon, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern. Preisänderungen werden Kunden laut App aber nur bei Steigerungen „um mehr als zehn Prozent“ gesondert mitgeteilt
Das ist aber nicht genug. Amazon behält sich auch vor, gar ein anderes Produkt zu senden, als das sonst übliche, wenn jenes nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar ist. Das kann etwa ein vergleichbares Produkt derselben Marke, jedoch mit abweichender Füllmenge sein. Die Verbraucherzentrale NRW hält auch diese Klauseln für unzulässig.
Da Amazon auf diese Vorwürfe bislang nicht reagiert hat, ziehen die Verbraucherschützer nun vor Gericht. Das Ergebnis ist aber noch offen.
38 Gedanken zu „Dash-Button: Verbraucherzentrale verklagt Amazon“
Die Kommentare sind geschlossen.