Soziale Netzwerke dürfen Nicht-Nutzern nicht einfach Einladungs-Mails schicken, wenn sie nicht explizit angefordert wurden. Das sei belästigende Werbung, urteilt der Bundesgerichtshof. Konkret ging es um Facebooks mittlerweile eingestellte "Freunde finden"-Funktion.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eMails, die mit der "Freunde finden"-Funktion bei Facebook an Nicht-Mitglieder verschickt wurden, "wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung" darstellen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland. Zudem ließe das Unternehmen seine Mitglieder "über Art und Umfang der Nutzung der von ihm importierten Kontaktdaten" im Ungewissen.
Konkret ging es um den bei der Registrierung eingeblendeten Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?". Mit der Funktion wurde Facebook-Mitgliedern nahelegt, ihre E-Mail-Adressbücher an Facebook weiterzuleiten. Das Netzwerk nutzte diese Daten unter anderem, um Nichtmitglieder zu kontaktieren. Derartige Werbung ist unzulässig – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Nutzer darüber nicht aufgeklärt wurde.
Neue Funktion wird geprüft
Mittlerweile existiert die Funktion in dieser Form nicht mehr. Die Verbraucherverbände wollen nun schauen, ob das Urteil auch Folgen für die noch bestehende, abgeänderte "Freunde finden"-Funktion bei Facebook hat. Inzwischen gibt der Nutzer über den Link "Lade deine Freunde ein" die eMail-Adressen einzeln ein und hinterlässt dazu eine private Nachricht. Außerdem weist Facebook in seinem FAQ nun explizit darauf hin, was mit der Liste der Kontakte geschieht:
Nachdem Facebook deine Kontakte importiert hat, kannst du allen Freunden, die schon ein Facebook-Konto haben, eine Freundschaftsanfrage schicken oder eine Einladung an Freunde schicken, die noch nicht auf Facebook sind. Wenn du Kontakte importierst und diese einlädst, Facebook beizutreten, speichern wir eine Liste der Personen, die du eingeladen hast, und versenden Erinnerungen zur Beitrittseinladung.
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