Es deutete sich schon an. Trotz einer bereits vorliegenden einstweiligen Verfügung, startete die Daimler-Tochter myTaxi gestern wieder eine neue 50 Prozent Rabatt-Aktion. Erneut stellte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP nun einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg.
„Wir sind der Ansicht, dass myTaxi gegen das Beförderungsgesetz verstößt“, so BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz in einem Statement gegenüber der Fankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Während ein Sprecher von myTaxi lediglich das Ziel nennt, das Bezahlen via App bekannter zu machen, droht dem Unternehmen das bundesweite Aus, sofern das Landgericht der einstweiligen Verfügung zustimmt. Es ist noch nicht so lange her, als das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Rabatt-Aktion für wettbewerbswidrig erklärte. Nun möchte das Taxi-Gewerbe allerdings auch ein bundesweites Verbot erreichen. myTaxi sorgte in der Vergangenheit schon für rege Diskussionen und erhitzte Gemüter. Es bleibt abzuwarten, die das Landgericht in Hamburg über den aktuellen Antrag entscheiden wird.
6 Gedanken zu „Wegen 50 Prozent Rabattaktion: myTaxi bekommt erneut juristische Probleme“
Die Kommentare sind geschlossen.