Im Streit mit den Taxifahrern muss der Taxi-Konkurrent Uber eine herbe Niederlage einstecken. Das Frankfurter Landgericht hat dem Dienst Fahrten in ganz Deutschland verboten. Der vorsitzende Richter Joachim Nickel gab zum Protokoll, dass Uber keine Fahrten für Privatpersonen anbieten dürfe, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung haben. Geklagt hatte zuvor der Verbund Taxi Deutschland, der sich durch die Konkurrenz im Unrecht gesehen hatte.
Zuvor pochte Uber noch darauf, dass man durch die Tätigkeit als Vermittler zwischen Gast und Fahrer keine Regeln von Taxis beachten müsse. Dieses Argument aber wies das Landesgericht mit dem Urteil zurück.
Uber bietet seine Dienste über eine App an, in der sich Mitfahrer finden lassen. Für die Vermittlung kassiert das kalifornische Unternehmen einen bestimmten Prozentsatz der Zahlungen. Nach eigenen Angaben ist man weltweit in 55 Ländern aktiv, wird aber in immer mehr Märkten gerichtlich ausgebremst. Gegen das Urteil in Deutschland wird Uber nun Berufung einlegen.
35 Gedanken zu „Frankfurter Gericht verbietet Fahrdienst Uber bundesweit“
Die Kommentare sind geschlossen.