7. April 2020

Hannes

Datenspende: Robert Koch-Institut bringt erste Corona-App in den App Store

Vom Robert Koch-Institut (RKI) wurde jetzt eine Corona-Datenspende-App veröffentlicht, mit der nachvollzogen werden kann in welchen Tempo und wo sich das Coronavirus in Deutschland verbreitet. Die “Corona-Datenspende”-App steht für Apple iOS und Google Android OS ab sofort zum Download bereit.

Was zeichnet die Corona-Datenspende App auf?

Nach Angaben des RKI werden keinerlei persönliche Daten wie der Name oder die Adresse der jeweiligen Nutzer erfasst. Die Daten stellen die Nutzer freiwillig zur Verfügung und erlauben den Forschern damit einen besseren Einblick wie stark und wo sich das Coronavirus verbreitet.

Explizit soll die App nicht einer Nachverfolgung von Kontaktpersonen dienen. Sie soll nur weitere Datenquellen wie die offiziellen Meldedaten ergänzen. Auf diese Weise sollen Hotspots optimaler erkannt werden und einen Beitrag zur Wirksamkeit der Bekämpfungs-Maßnahmen gegen COVID-19 leisten.

Beim ersten Start der “Corona-Datenspende”-App wird der Anwender zur einmaligen Eingabe seiner Postleitzahl gebeten, ansonsten werden keine weiteren Daten zum Standort abgefragt. Das Alter, Geschlecht, Größe und Gewicht müssen ebenfalls einmal eingetragen werden. Die Vitaldaten mit Aktivitätswerten, Schlaf und Herzschlag werden ebenfalls erfasst, wenn die Smartwatch dies unterstützen sollte.

Wo ist die App verfügbar?

Im Apple App-Store ist die Corona Datenspende-App (Affiliate-Link) für iOS erhältlich und Android-Nutzer erhalten sie über den Google Play Store. Nach der Installation und Zustimmung der Datenweitergabe an das RKI, Eingabe der PLZ und Verbindung zur Smartwatch oder Fitnessarmband ist die App aktiv.

Bei Usern scheint die Anwendung beliebt zu sein, denn kurz nach der Veröffentlichung landete sie auf den ersten Platz.


* Bei den hier genutzten Produkt-Links handelt es sich um Affiliate-Links, die es uns ermöglichen, eine kleine Provision pro Transaktion zu erhalten, wenn ihr über die gekennzeichneten Links einkauft. Dadurch entstehen euch als Leser und Nutzer des Angebotes keine Nachteile, ihr zahlt keinen Cent mehr. Ihr unterstützt damit allerdings die redaktionelle Arbeit von WakeUp Media®. Vielen Dank!

16 Gedanken zu „Datenspende: Robert Koch-Institut bringt erste Corona-App in den App Store“

    • Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn man ein wenig nachdenkt und dies dann noch allen Mitmenschen zu Gute kommt, dann ist das für mich eine gute Sache.. ich gehöre zur Risikogruppe und habe die APP installiert.
      • Das RKI untersteht der Bundesregierung, richtig? Richtig! Und stehen die Regierungen für Datenschutz? Hmmm…
  1. Es werden keinerlei Daten erfasst, außer: PLZ, Alter, Geschlecht, Gewicht, Schlafrythmus und andere „Vitaldaten“ (gibt’s das Wort überhaupt?) über die Watch…. hmmm… Also nochmal, für alle zum mitschreiben: Es werden wirklich KEINE Daten erfasst!
    • wenn die „KEINE“ Daten erfassen würden wäre die app sinnlos! Also ist die Einschätzung nicht „ganz“ richtig ;-)
  2. Deine Daten bekommt der Staat auch ohne diese App. Wer er erkrankt ist an mit dem Virus wird Staatsorganen gemeldet. Mit der Animation zur eigenen Installation dieser machst du Überwachung gesellschaftlich legitim.
    • Die Übermittlung der Quarantänestatusdaten von den unteren Gesundheitsbehörden an die Polizei“ erfolge nicht nur auf Basis von Paragraf 41 des jüngst reformierten niedersächsischen Polizeigesetzes und Regeln des Infektionsschutzgesetzes, heißt es in einem Behördenvermerk, den die Bürgerrechtsaktivisten von „Freiheitsfoo“ veröffentlicht haben. Dabei geht es um die Gefahrenabwehr. Weiter kommt laut dem Dokument als „Rechtfertigungsgrund für die Behörde, die die Quarantäne anordnet“ und den Status an die Ordnungshüter melde, aber auch „der rechtfertigende Notstand“ nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Darin heißt es: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.“ Voraussetzung sei, dass „bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt“. Die Tat müsse zudem generell ein „angemessenes Mittel“ darstellen.

Die Kommentare sind geschlossen.