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Apple wirbt Mitarbeiter aus der Akkubranche ab – und wird verklagt

A123 Systems ist ein Produzent von Akkutechnologie, mit besonderem Fokus auf der Herstellung von Akkus, die ihren Einsatz in PKW finden. Seit einiger Zeit leidet das Unternehmen aus Michigan jedoch an Mitarbeiterschwund und macht hierfür nicht nur Apple verantwortlich, sondern geht auch so weit, das Unternehmen zu verklagen.

Angeblich soll Apple zentrale Mitarbeiter der Firma abgeworben haben, um deren Know How für die Errichtung einer großen „Batterieabteilung“ zu nutzen. Dies wäre insofern problematisch, als dass die Mitarbeiter eine sogenannte Konkurrenzausschlussklausel unterzeichnet haben, welche besagt, dass sie eine bestimmte Zeit nicht im gleichen Feld tätig werden dürfen.

A123Systems

Würden die Mitarbeiter in Cupertino nun lediglich an der Weiterentwicklung von Smartphone- und/oder Tablet-Akkus arbeiten, dann dürfte die Klage wenig Erfolg haben, würden diese Mitarbeiter aber bei Apple an Akkus arbeiten, die Autos über lange Strecken bewegen sollen, dann wäre das ganze schon kritischer.

Das 2001 gegründete Unternehmen A123 Systems behauptet, dass seit Juni vergangenen Jahres Apple massiv versucht Mitarbeiter dem Unternehmen zu entziehen und auch sonstige Ressourcen für sich beansprucht. Hierbei bat man Apple sich zu positionieren und eine Zusage abzugeben, dass man nicht vorhabe in direkte Konkurrenz zu treten. Hierauf hat man in Cupertino jedoch nicht reagiert.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen Apple, sondern auch gegen die abgeworbenen Mitarbeiter.

 

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Marcel
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18 Kommentare zu dem Artikel "Apple wirbt Mitarbeiter aus der Akkubranche ab – und wird verklagt"

  1. Markenschwein 19. Februar 2015 um 12:50 Uhr ·
    Bleibt doch jedem selbst überlassen,wo er arbeitet,oder?! Kann da einer genaueres zu sagen?
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    • lol 19. Februar 2015 um 12:58 Uhr ·
      Hast du den artikel nicht gelesen? Wenn der ma einen Arbeitsvertrag unterzeichnet mit so einer Klausel darf er das eben nicht.
      iLike 25
    • Thomas49 19. Februar 2015 um 13:06 Uhr ·
      Nein, das bleibt nicht jedem selbst überlassen. Arbeitsverträge, ganz besonders (aber nicht nur) bei Führungskräften und Kow-How Trägern, enthalten in der Wirtschaft eine Konkurrenzausschlussklausel. Diese besagt, dass man nach verlassen der Firma für einen bestimmten Zeitraum (üblich sind hier 3 – 5 Jahre) nicht zu einer Konkurrenzfirma wechseln darf, sie kann aber auch lauten dass man sich für den vereinbarten Zeitraum sich nicht auf dem speziellen Gebiet betätigen darf. Diese Klausel enthält immer auch entsprechende Konsequenzen (Strafen bzw. Strafzahlungen).
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      • Sascha 19. Februar 2015 um 18:14 Uhr ·
        Die Diskussion ob das ganze aber rechtens ist, läuft doch hierzulande noch meinte ich. Schliesslich stellt sie eine Vertragspartei stark in Nachtteil und schränkt das Persönlichkeitsrecht ein.
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    • Kevin 19. Februar 2015 um 13:36 Uhr ·
      Man nennt das ganze Wettbewerbsverbot!
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    • Jürgen 19. Februar 2015 um 13:49 Uhr ·
      Wenn wir lesen mit verstehen einher geht… ;)
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    • Jürgen 19. Februar 2015 um 13:50 Uhr ·
      -wir
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  2. DerSegelflieger 19. Februar 2015 um 12:51 Uhr ·
    Das sollte die Gerüchteküche wohl nochmal um einiges anheizen, man kann also gespannt bleiben.
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  3. MrKus78 19. Februar 2015 um 12:58 Uhr ·
    Es kann und wird in solchen Branchen vertraglich festgehalten, dass man bei dem neuen Arbeitgeber nichts verraten darf! Insbesondere was Neuprodukte oder Neuerfindungen usw. betrifft!
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  4. Erbsenbein 19. Februar 2015 um 13:07 Uhr ·
    In Deutschland ginge das freilich nur dann, wenn eine Entschädigung für das Wettbewerbsverbot ebenfalls vertraglich vereinbart ist. § 74 HGB lautet: „Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerbverbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Gehilfen. Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.“
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    • Jürgen 19. Februar 2015 um 13:30 Uhr ·
      ich weiß natürlich nicht, wie gut dein juristischer Hintergrund ist, aber in Paragraph 59 HGB findest du u.a. eine Begriffsdefinition des Handlungsgehilfen. Und danach kann ich mir nicht vorstellen, dass der von dir zitierte Paragraph anwendbar ist. — „Wer in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist (Handlungsgehilfe), hat […]“
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  5. o.wunder 19. Februar 2015 um 14:43 Uhr ·
    Oh verdammt – Apple baut wohl doch ein Elektro Auto. Meine Fresse. Schade das es nicht bis zum Schluss geheim bleibt. Aber wer weiß wie lange sie noch dran forschen. Das kann dauern. Ich hoffe nur dass das Fahrzeugsteuerungsmodul besser als Siri wird und Siri endlich mal offline funktioniert.
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    • Stephan 19. Februar 2015 um 14:53 Uhr ·
      Siri offline nutzen? Alter bist du rum! Besorg dir am besten mehrere TB Speicher und dann kannst du Siri offline nutzen. Sind eigentlich alle Eppler so dumm? Ok auf AP sind fast alle so dumm wie du…
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      • Stefan 19. Februar 2015 um 15:37 Uhr ·
        @Sdephan: Schön tas tu hir mid im Greis ter Tumen pisst!!
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      • Appster 20. Februar 2015 um 08:56 Uhr ·
        Stephan… langsam mache ich mir um dich Sorgen. Was hat bitte ein lokaler TB-Speicher mit Siri zu tun? Genau – eigentlich nichts. Falls es dir zudem noch nicht aufgefallen sein sollte: Siri nutzt Online-Ergebnisse wie Wetter, Kinostarts, Fußballergebnisse etc., die ständig AKTUELL gehalten werden müssen, um korrekt ausgegben werden zu können. Wie sollte das bitte offline funktionieren? Sorry, man merkt einfach, dass du keine Ahnung hast und nicht mal recherchierst. Daher solltest du andere nicht als beschränkt bezeichnen. Du weißt ja, wer im Glashaus sitzt…
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    • iBekki 23. Februar 2015 um 04:24 Uhr ·
      Ah, geheim bis zum Schluss ist bestimmt nicht so spannend wie wachsende Neugier, deren unbefriedigter Geist so manche Ideen, Wunschvorstellungen und verrückte/oder sogar Inovative Varianten der Bevorstehenden Neuheiten entstehen lässt. Und im Falles Auto“ ist die Idee schon mit dem Sparen zu starten gewiss nicht so fehl ;-)
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  6. LukasDasOriginal 19. Februar 2015 um 14:53 Uhr ·
    tja, so ist das Business. Bin gespannt, wie es sich entwickelt
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  7. Viktor 19. Februar 2015 um 15:04 Uhr ·
    apple ist schon assozial ;D
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