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Versteckte Werbung: Hashtag #ad reicht nicht aus

US-Blogger und -Vlogger, die gegen Entgelt über Produkte berichten, sollen dies künftig deutlicher kennzeichnen, fordert die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commision (FTC).

Blogs und Vlogs gelten in der Werbebranche als besonders authentisch. Bis 2015 hatten es Blogger und Vlogger in den USA ziemlich leicht: Eine Kennzeichnung von gesponserten Produkten war nicht notwendig. 2015 hat sich das geändert. Seither werden Hashtags wie #ad (advertisement, also Werbung) oder #sp (sponsored, also bezahlt), die selbst für Amerikaner nicht immer eindeutig als Hinweis auf den werblichen Charakter des Beitrages erkennbar sind, häufig in einer Reihe weiterer Hashtags versteckt. Denn das Problem: Ein solcher Hinweis erregt die Aufmerksamkeit der Konsumenten und verringert den Einfluss auf das Kaufverhalten.

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Doch gerade darum geht es beim Verbraucherschutz, sagt die FTC, die diese Regel noch verschärfen will:

Konsumenten vertrauen den Hinweisen, und wir wollen sicherstellen, dass sie nicht betrogen werden

Ein Auslöser für dieses Umdenken könnten Fälle wie der von Warner Bros sein, die eine Reihe YouTuber dafür bezahlt hatten, für das Computerspiel „Mittelerde: Mordors Schatten“ zu werben, ohne auf den Werbevertrag zwischen den Parteien hinzuweisen. In einem anderen Fall war die Modemarke „Lord & Taylor“ auf Modeblogger zugegangen, die ein Outfit der Marke auf ihren Instagram-Profilen veröffentlichen sollten, ohne zu erwähnen, dass sie dafür bezahlt werden und auch die Kleider gestellt bekamen.

In Deutschland schon lange transparent

Die FTC fordert nun ähnlich transparente Regeln, wie wir sie bereits in Deutschland haben. Hierzulande ist es relativ einfach: Sobald die Produkte im Beitrag nicht aus rein redaktionellem Interesse erwähnt wurden und im Falle von Tests selbst gekauft wurden, muss der Umfang des wirtschaftlichen Einflusses – sprich: das Sponsoring bzw. die Werbung – klar gekennzeichnet werden.

Die Kontrolle obliegt den Landesmedienanstalten, die vorrangig auf die Einsicht der Nutzer setzten. Dazu haben Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem PDF zusammengefasst. Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen will, dem sei der Podcast des Rechtsanwalts Thomas Schwenke empfohlen.

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Marcel Gust
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4 Kommentare zu dem Artikel "Versteckte Werbung: Hashtag #ad reicht nicht aus"

  1. Peter Birnenkuchen 9. August 2016 um 21:55 Uhr ·
    Vollkommen geisteskrank das System. Wenn jemand einen Werbevertrag hat, dann darf er lügen, wer keinen hat, darf eh nix sagen, weil er kein Arzt oder Apotheker ist. Wie hört man vorher, dass derjenige keine Ausbildung als Arzt oder was weiß ich hat. Aber wenn man zur Werbebranche gehört, darf man den Leuten eh alles weismachen. Ich will wieder sagen und schreiben dürfen, was ich über ein Produkt denke – einfach so! Ohne Geld zu bekommen oder Medizin studieren zu müssen. Mit Freunden darf man sich ja auch über solche Dinge unterhalten.
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    • Heinz 10. August 2016 um 04:49 Uhr ·
      Nach deutschem Recht darfst Du über ein Produkt dich schreiben was Du darüber denkst wenn Du das Produkt selber bezahlt hast und kein Geld dafür bekommst. Andernfalls musst Du es als Werbung kennzeichnen. Mit lügen oder nicht lügen hat das nichts zu tun. Deine Aussage zu Ärzten und Apotherker verstehe ich nicht. So viel ich weiß dürfen diese keine Werbung machen.
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      • Peter Birnenkuchen 10. August 2016 um 08:32 Uhr ·
        Also wenn im TV im Zuge einer Show jemand was sagt, wird derjenige doch oft darauf hingewiesen, keine Schleichwerbung zu machen. Und was das mit dem Arzt angeht, sobald z. B. jemand auf YouTube Tipps gibt, sichert er sich für gewöhnlich ab, indem er vorher meint, er wäre kein Arzt und man solle so einen vorher konsultieren etc. Hier ging es mir nicht um die Werbung, sondern darum, dass man nicht mehr einfach sagen darf, was man für richtig hält und sich immer absichern muss nach allen Richtungen.
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  2. Tobi 10. August 2016 um 12:48 Uhr ·
    Gott sei Dank wird man in Deutschland im Gegensatz zu den USA wenigstens nicht verklagt wenn man zB bei Amazon ein Produkt verreißt.
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