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App Store von Apple

18. August 2026

Roman van Genabith

Neue App Store-Regeln: Wie Apple mit der EU Frieden schließen will

    • Apple will den Konflikt mit der EU um seine App Store-Regeln nun abschließend beilegen.
    • Um dies zu erreichen, nimmt Apple einige Änderungen an seiner App Store-Richtlinie in der EU vor.
    • Einige umstrittene Gebühren für außerhalb des App Stores vertriebene Apps und Dienste werden gestrichen.

Apple hat umfangreiche Änderungen an seinen App-Store-Regeln und Gebühren in der EU angekündigt. Der Konzern reagiert damit auf die Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) und will zugleich bestehende Differenzen mit der Europäischen Kommission über alternative App-Vertriebswege und Geschäftsbedingungen ausräumen.

Nach Angaben von Apple entstand das neue Modell in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Apps, die außerhalb des App Stores angeboten werden. Die bisherige Initial Acquisition Fee und die Store Services Fee entfallen. Gleichzeitig ersetzt Apple die bisher pro Installation berechnete Core Technology Fee durch eine Core Technology Commission von fünf Prozent auf digitale Käufe.

Änderungen auch innerhalb des App Store-Vertriebs

Auch für Apps innerhalb des App Stores ändern sich die Konditionen. Werden Apples In-App-Käufe genutzt, beträgt die Provision künftig 26 Prozent. Teilnehmer des Small Business Program, Mini Apps Partner Program und Video Partner Program zahlen 15 Prozent. Der reduzierte Satz gilt außerdem für automatisch verlängerte Abonnements nach dem ersten Jahr.

Nutzen Entwickler innerhalb einer App alternative Zahlungsanbieter, verlangt Apple künftig 20 Prozent Provision beziehungsweise zehn Prozent für Teilnehmer der genannten Programme. Verweist eine App für den Kauf auf eine externe Website, werden 15 beziehungsweise zehn Prozent fällig.

Für Apps, die über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Web vertrieben werden, berechnet Apple künftig die neue Core Technology Commission von fünf Prozent.

Alternative Zahlungen neben Apples System möglich

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Zahlungsabwicklung. Entwickler dürfen innerhalb ihrer Apps künftig Apples In-App-Purchase-System und alternative Bezahlmöglichkeiten parallel anbieten. Das war bislang nicht gestattet. Apple will allerdings Vorgaben für die Darstellung machen, damit Nutzer die unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten eindeutig erkennen können.

Entwickler müssen sich für ihre in der EU angebotenen Zahlungsoptionen entscheiden und diese anschließend zwölf Monate beibehalten. Apple begründet diese Vorgabe mit einer konsistenten und transparenten Nutzererfahrung.

Am Notarisierungsverfahren hält der Konzern dagegen fest. Apps, die über alternative Marktplätze oder direkt über Websites auf iPhones gelangen, müssen weiterhin von Apple notarisiert werden.

Besondere Regeln gelten für Minderjährige. Apps aus der Kinder-Kategorie sowie Anwendungen, die von Kindern unter 13 Jahren verwendet werden, dürfen nicht auf externe Websites zum Abschluss von Transaktionen verweisen. Bei Nutzern unter 18 Jahren müssen Apps mit alternativer Zahlungsabwicklung oder externen Kauflinks außerdem eine elterliche Zugangssperre vorsehen.

Apple senkt Hürden für alternative App Stores

Parallel erleichtert Apple den Betrieb alternativer App-Marktplätze sowie den direkten Vertrieb von Apps über das Web. Bislang mussten Entwickler dafür unter anderem eine Standby-Kreditlinie über eine Million Euro bei einem Finanzinstitut mit entsprechend hoher Bonität nachweisen.

Künftig stehen mehrere Alternativen zur Verfügung. Unter anderem können eine ausreichende finanzielle Stabilität nach Bewertung durch Dun & Bradstreet, eine Börsennotierung, die Zugehörigkeit zu einem börsennotierten Unternehmen, eine Finanzierung durch einen etablierten Venture-Capital-Investor oder ein geprüftes Finanzaudit als Nachweis dienen. Auch Behörden, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen können die Voraussetzungen erfüllen.

Entwickler können den neuen Geschäftsbedingungen ab sofort zustimmen. Die geänderten Gebühren und Regeln sollen zum 1. Oktober in der Europäischen Union in Kraft treten.

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