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Glück gehabt: Patenttroll mit Bluetooth-Klage gegen Apple abgeblitzt

Apple hat einen Patentrechtsstreit für sich entscheiden können: Der zuständige Berufungsrichter lehnte einen äußerst konstruierten Anspruch eines Patentinhabers ab, was hoffentlich weitere Querelen in dem vorliegenden Fall verhütet. Der Kläger hatte mit seiner Klage auf die Bluetooth-Kopplung von Apples AirPods abgezielt.

Das hätte schief gehen können: Apple konnte einen Patentrechtsstreit für sich entscheiden, den der Richter technisch gesehen auch gegen den iPhone-Konzern hätte entscheiden können. Geklagt hatte das Unternehmen One-E-Way, es hält zwei Patente, die die Kopplung zweier Geräte per Bluetooth beschreiben. Diese führen aus, dass von dem Gerät, das eine Kopplung herbeiführen möchte, eine eindeutige ID zum anderen Gerät gesendet wird, was die Natur einer Kopplung zwischen zwei Geräten ist.

Der Kläger versuchte weiterhin zu argumentieren, dass eine eindeutige Geräte-ID zugleich auch eine eindeutige Nutzer-ID ist, das Gerät also fest an die Nutzung durch einen Anwender gebunden ist.

Richter folgt der Argumentation nicht

Mit dieser Rechtsauffassung war One-E-Way bereits vor einem Bezirksgericht gescheitert, legte aber Berufung ein. Der zuständige Berufungsrichter konnte sich allerdings den Ausführungen des Klägers nicht anschließen und lehnte die Klage a, wie Branchenmedien berichten – ein glücklicher Ausgang für Apple.

Denn rein technisch könnte man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass persönliche Audiogeräte grundsätzlich nicht von mehr als einer Person verwendet werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um einen begründeten Patentanspruch, der eine echte Entwicklungsarbeit schützen sollte, eine nennenswerte Schöpfungshöhe ist in den herbeigezogenen Patenten nicht gegeben. Viel mehr wurde vom Kläger ein wirtschaftlich günstiger Vergleich angestrebt.

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Roman van Genabith
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