Home » Mobilfunk » Gerichtsurteil: E-Plus muss Auskunft über Drittanbieter-Abos geben

Gerichtsurteil: E-Plus muss Auskunft über Drittanbieter-Abos geben

Wer schon mal unbewusst ein Abo über seinen Mobilfunkanschluss abgeschlossen hat, der weiß, wie mühselig es sein kann, sein Geld zurück zu bekommen. In den meisten Fällen bleibt man auf den entstandenen Kosten sitzen, da weder der Mobilfunkanbieter hier weiterhelfen kann (oder will) und der Drittanbieter des Abonnements sowieso nur auf das Geld aus ist.

Ausnahmen bestätigen die Regel, aber die meisten Anbieter von Info- und Unterhaltungsdiensten oder kostenpflichtige Serviceleistungen, Hotlines und Ansagedienste sind alles andere als seriös. Meist hilft hier nur der Gang zum Anwalt. Dies hat eine BASE-Kundin nun getan und gegen die Sperrung der SIM-Karte und der Forderungen der Abokosten geklagt. Ein Grund dafür ist die mangelnde Auskunft des Providers, der auf Nachfrage nur an den Drittanbieter verwies. Das ist eine gängige Masche der Hotlines.

Bildschirmfoto 2015-12-14 um 15.49.47

Dieser Vorgehensweise hat das Landgericht Potsdam nun vorerst ein Riegel vorgeschoben. Das Urteil vom 26. November 2015 sagt aus, dass es E-Plus untersagt ist, Kunden bezüglich Gutschriften entstandener Kosten an den Drittanbieter zu verweisen. Dies hat die Verbraucherzentrale aus Hamburg am 11. Dezember mitgeteilt:

„Es kann nicht sein, dass E-Plus seinen Kunden bei Leistungen Dritter, die sie weder wissentlich bestellt noch genutzt haben, den schwarzen Peter zuschiebt. […] Wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann nicht auf einen Dritten verweisen.“

Die Kundin erklärte dem BASE-Kundenservice, dass sie die in Rechnung gestellten Dienste weder abgeschlossen, noch genutzt habe. Sie wurde aus diesem Grund mehrfach von BASE abgemahnt und aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen und sich die Gutschrift beim Drittanbieter wieder zu holen. Andernfalls würde der Anbieter die SIM-Karte sperren.

Julia Rehberg von der Verbaucherzentrale Hamburg teilte zudem mit, dass der Mobilfunkanbieter solange der Ansprechpartner sei, wie er auch das Geld verlangt.

„Bei unberechtigten Forderungen von Drittanbietern sollten sich Betroffene daher am besten per Einschreiben mit Rückschein bei ihrem Mobilfunkanbieter beschweren und zusätzlich den Drittanbieter kontaktieren, um weitere Abrechnungen zu stoppen.“

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, jedoch könnte ein positiver Ausgang auch Auswirkungen auf die anderen Mobilfunker haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Mobilfunkunternehmen mehr Informationen über solche Dienste haben, als sie in der Regel angeben, denn die verdienen dabei kräftig mit.

Mitunter können sie sogar eine Kündigung veranlassen, tun dies in der Regel für Privatkunden aber nicht. Am besten hilft es im Vorfeld die Drittanbieter zu sperren. Darunter fallen dann aber auch die gewollten Zahlungen über die Handyrechnung, wie es einige Mobile Payment-Anbieter nutzen. Informiert euch am besten genau, welche Anbieter darunterfallen und welche Sperren gesetzt werden müssen.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Oder willst du mit Gleichgesinnten über die neuesten Produkte diskutieren? Dann besuch unser Forum!

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Sascha Schild
twitter Google app.net mail

11 Kommentare zu dem Artikel "Gerichtsurteil: E-Plus muss Auskunft über Drittanbieter-Abos geben"

  1. Jörg 14. Dezember 2015 um 16:07 Uhr ·
    Endlich, die Abzocker! Ging mir ganz genauso. In meinem Fall auch E-Plus…die wissen ganz genau wer das Geld verlangt, immerhin ist es ja schon abgebucht bei E-Plus. Aber klar, die sägen sich selbst ja nicht den Ast ab auf dem sie sitzen.
    iLike 21
  2. Applefreak2012 14. Dezember 2015 um 16:49 Uhr ·
    Ähnlicher Fall. Auf facebook war ein Beitag, darauf geklickt und ein abo abgwschlossen. Da facebook die Handynummer hatte, war da auch schnell eine Rechnung entstanden. Wollte dagegen vorgehen, Vodafone sagte mir ich hätte keine Chance und haben mir wenigstens aus Kulanz die Kosten erstattet plus ein kleines Geschenk :) aber trotzdem ohne zu wissen ein abo abschließen, war wirklich kurz davor rechtliche Schritte einzuleiten
    iLike 1
    • Phail 14. Dezember 2015 um 20:29 Uhr ·
      Ja, die Erfahrung habe ich mit Aldi Talk auch gemacht. Einfach mal etwas nachhaken und häufig zeigen sich die Anbieter auch kulant. Wenn man aber nicht unternimmt, kann man auch nicht auf Entschädigung hoffen…
      iLike 2
  3. Rappel 14. Dezember 2015 um 17:03 Uhr ·
    Mich würde mal interessieren, wo und wie man solche Abos unwissentlich abschließt?
    iLike 1
    • Einfachkoch 14. Dezember 2015 um 17:31 Uhr ·
      Lies mal den Post über dir! Es gab eine Geit lang sogar Warnungen vor Gratis-Apps, bei denen man Werbung eingeblendet bekam. Klickte man auf die Werbung um sich weiter zu informieren war schon das Abo in der Tasche.
      iLike 1
      • Yep 14. Dezember 2015 um 18:42 Uhr ·
        Nein. So kommt kein Abo zustande. Unsinn.
        iLike 1
      • Monaco_rr 14. Dezember 2015 um 19:21 Uhr ·
        Doch. Leider schon.
        iLike 5
  4. Mock 14. Dezember 2015 um 18:42 Uhr ·
    Also bis jetzt hab ich sowas nur von Apps im Googlestore gehört. Arbeitskollege hat sich eine App runtergeladen kurz danach kam eine Sms “ wir bedanken uns das sie das abo für 9,99€ abgeschlossen haben“ Was ich aber nicht verstehe was der Provider dafür kann ?
    iLike 0
    • Monaco_rr 14. Dezember 2015 um 19:23 Uhr ·
      Google mal. Da findest Du einige rechtliche Abhandlungen darüber.
      iLike 0
  5. Phail 14. Dezember 2015 um 20:23 Uhr ·
    Das Elend mit den Drittanbietern hat man doch bei allen Anbietern. Bei Aldi Talk habe ich es zumindest mal geschafft etwas von dem Geld wiederzubekommen. Brauchte zwar einen langen Atem, aber immerhin.
    iLike 2
  6. Tresasoul 15. Dezember 2015 um 08:35 Uhr ·
    Drittanbieter Dienste sperren so habe ich zumindest bei O2 gemacht und ob das bei aldi und co.machen kann das weiß ich leider nicht!?
    iLike 0

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.