Der Europäische Gerichtshof hat ein Abkommen zum einfachen Austausch von Daten zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt. In dem aktuellen Urteil heißt es, dass die EU-Kommission beim Safe-Harbor-Abkommen schlichtweg die Kompetenzen überschritten habe. Für den europäischen Datenschutz bedeutet das einen großen Sieg. Durch das Abkommen wurden die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden beschränkt.
Das neue Urteil (Az: C-362/14) hat weitreichende Folgen für große US-Konzerne wie Apple, Facebook, Google, Microsoft und Co. Schließlich müssen die jeweiligen Dienste nun zeitnah an die neue Rechtslage angepasst werden. In der Folge bedeutet das, dass die Daten der europäischen Nutzer in Zukunft auch in Europa gespeichert werden müssen. Dienste, die das verweigern, müssen für den europäischen Raum deaktiviert werden. Das zwingt vor allem Apple, Google und auch Microsoft als Cloud-Anbieter einen Strategiewechsel vorzunehmen. Irland als Sitz der europäischen Niederlassung des US-Konzerns Facebook muss nun verhindern, dass private Nutzerdaten wie Name, Alter, Fotos und diverse Statusmeldungen weitergeleitet werden.
Max Schrems hat als Datenschutz-Aktivist vor dem obersten Gerichtshof geklagt und nun auch dafür gesorgt, dass die europäischen Grundrechte gestärkt werden. Der Österreicher hakte gezielt bei den irischen Behörden nach und fragte was denn genau unternommen werde, um die europäischen Datenschutzstandards bei Facebook Europa auch durchzusetzen. So sollte die Übermittlung seiner Facebook-Daten durch die Europäische Facebook-Zentrale auf US-Server unterbunden werden. Dem war jedoch nicht so, wie Schrems im Vorfeld bereits mehrfach statuierte. Er erhielt über Umwege und mit Durchhaltevermögen seitenweise Material von seinem persönlichen Facebook-Account aus den USA. Die Richter des Europäischen Gerichtshof gaben dem Österreicher in allen Punkten Recht.
Daten in den USA nicht ausreichend gesichert
Die Richter halten weiter fest, dass die persönlichen Daten von europäischen Nutzern in den USA nicht ausreichend vor Zugriffen durch Behörden und US-Geheimdiensten wie etwa der NSA geschützt seien. Die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA ist daher ungültig. Es wurde ein Eingriff in die Grundrechte festgestellt, der gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Ein Grund dafür sei die massive und nicht zielgerichtete Überwachung durch Sicherheitsdienste.
Auf die EU-Kommission kommt nun viel Arbeit zu. Es wurde bereits an einem neuen Abkommen gearbeitet. In den vergangenen zwei Jahren kam es dabei wohl zu mühsamen Verhandlungen mit den USA. Kurz vor dem Abschluss nun das aktuelle Urteil. Das Abkommen nahm als Grundlage an, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau herrscht. Dem ist nun nicht mehr so.
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