14. Oktober 2013

Philipp Tusch

2 Jahre Apfelpage: Jetzt iTunes-Karten gewinnen!

Seit nunmehr zwei Jahren dürfen wir euch täglich auf der Webseite und in der kostenfreien Universal-App mit aktuellen Apple-News versorgen. Da wir uns für die unglaubliche Unterstützung und das beachtenswerte Feedback von euch bedanken wollen, läuft noch bis Samstag unser iTunes-Karten Gewinnspiel.

In Kooperation mit iTunescode.de, dass seit 2009 bequem online digitale Prepaid-Karten anbietet, verlosen wir 5 iTunes-Karten im Wert von je 15 €. Alles was ihr dazu machen müsst, ist eine Mail an gewinnspiel@apfelpage.de schicken (Betreff „Apfelpage wird 2„) und abwarten.

Selbstverständlich könnt ihr auch dieses Mal eure Chancen erheblich erhöhen – gar verdoppeln. Dazu müsst ihr diesen Beitrag einfach nur öffentlich in einem der sozialen Netzwerke teilen und uns dann in der Teilnahme-Mail kurz mit Link oder Screenshot zum geteilten Post Bescheid geben.

Das ist unser Dankeschön an euch zum zweijährigen Apfelpage-Jubiläum. Teilnahme ist bis zum Samstag, den 19. Oktober um 23:59 Uhr möglich.

15 Gedanken zu „2 Jahre Apfelpage: Jetzt iTunes-Karten gewinnen!“

  1. „Dazu müsst ihr diesen Beitrag einfach nur öffentlich in einem der sozialen Netzwerke teilen“ So kommt man auch zu Werbung und Aufrufe der Website. Aber das rafft von den ganzen Honks hier keiner.
  2. Im übrigen, wo sind die Gewinnspiel AGB & Teilnahmebedingungen ? Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 ? Gesetzliche Regelungen zu Gewinnspielen sind über verschiedenste Gesetze verteilt (z.B.: Strafgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Bundesdatenschutzgesetz, Staatsverträge der Länder, Jugendschutzregelungen). Ich hab euch mal bei der für euch zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Finanzamt gemeldet.
    • Warum schausst du auf dieser Seite? Weil du sie gut und informativ findest? Warum sollte man dann sowas nicht unterstützen und auch ein wenig Werbung dafür machen?! Sei es auf Facebook oder sonst was. Im Gegenzug eine iTunes Karte zu verlosen finde ich als kleines Dankeschön, nicht schlecht. Wenn hier etwa Fehler im Sinne der AGB’s & Teilnahmebedingungen gemacht wurden, wie du behauptest, dann hätte doch ein lieb gemeinter Tipp an den Seitenbetreiber gereicht. Man „verpetzt“ oder schädigt doch nichts was man Gut findet… oder?!
    • Der labert nur, als ob der von der Materie Ahnung hat. Lachhaft was manche Menschen aus Langeweile von sich geben. Hartz 4 lässt grüßen.
    • Toll, wenn man Gesetze zitiert und dann beim §3 die Rechtsnorm vergisst…… BGB kann es ja nicht sein. Wäre auch sehr daran interessiert zu wissen, wo hierüber was im StGB steht?

Die Kommentare sind geschlossen.