17. Juli 2015

Philipp Gombert

Sammelklage von Apple-Mitarbeitern wegen Taschendurchsuchungen

Ein US-Richter hat eine Sammelklage mehrerer Apple-Store-Angestellter zugelassen. Darin verlangen die Mitarbeiter eine Entlohnung für die Zeit, in der Sicherheitspersonal deren Taschen durchsucht hat.

applestore

Besagte Überprüfungen wurden außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie in Pausen vorgenommen und dienten als Diebstahlabschreckung. Für diese Zeit verlangen die Betroffenen eine entsprechende Entlohnung. Die Sammelklage deckt 12.000 aktive und ehemalige Mitarbeiter sowie 50 US-Stores ab. Dies ist bereits der zweite Anlauf, nachdem eine erste Klage 2013 nicht zugelassen wurde.

Gerichtsunterlagen zeigen, dass auch Tim Cook diesbezüglich bereits mehrere Beschwerden empfangen hat. Dabei werden die Durchsuchungen nicht nur als zeitraubend, sondern auch als entwürdigend bezeichnet. Allerdings leitete der CEO die Anliegen mit der Frage „Ist das wahr?“ an die Personalabteilung weiter. Daraufhin hieß es vonseiten der Personalchefin, dass besagte Maßnahmen zur Diebstahlabschreckung respektvoller durchgeführt werden sollten.

Natürlich wollte Cupertino der Klage aus dem Weg gehen. Laut Apple sollen die Durchführungen kaum Zeit gekostet haben, sodass entsprechende Entlohnungen nicht notwendig seien. Zudem wären nicht alle Länder von den Überprüfungen betroffen gewesen.

15 Gedanken zu „Sammelklage von Apple-Mitarbeitern wegen Taschendurchsuchungen“

  1. Man sollte schon noch seine Würde behalten dürfen, auch wenn man beim weltweit erfolgreichsten Unternehmen arbeitet. Taschendurchsuchungen erachte ich persönlich als einen Eingriff in die Privatsphäre und auf Flughäfen als sehr unangenehm. Jedoch ist es gerade dort ein notwendiges Übel. Aber von meinem Arbeitgeber gefilzt zu werden schafft nicht wirklich Vertrauen…
    • Vertrauen lässt sich schnell und einfach ausnutzen. Und bei dem Wert der in einem Apple Store liegt, finde ich grobe Taschenkontrollen selbstverständlich und notwendig.
    • Dann arbeite mal in einem Supermarkt oder Discounter. Da ist das nicht anders. Da steht auch abends gern mal die Revision vor der Tür und gibt einem ne Abmahnung wenn nicht alles abgezeichnet ist. Dabei juckt es auch niemanden wenn das Unternehmen irgendwas davon nicht mal führt.
    • da muss ich Nick absolut recht geben! Art. 1 grundgesetzbuch: „die Würde des Menschen ist unantastbar“ und daran sollte sich jeder halten müssen egal wie teuer die Gegenstände seien. :)
  2. @Nick sehe ich genauso arbeite selber in einem größeren Unternehmen taschenkontrollen können zwar gemacht werden aber ich habe seit zwei Jahren keine mehr erlebt .
  3. Nun ja die Mitarbeiter haben schon recht. Genau so wie das anlegen der arbeitekleidung bzw schutzkleidung zur Arbeitszeit gehört, muss so etwas auch bezahlt werden. Auch wenn es jeden Tag nur 1 Minute ist, kommt man im Jahr dann ja schon auf knapp 250 Minuten die man nicht bezahlt bekommt…
  4. Eine Taschendurchsuchung ohne Anlass? Fehlte was oder wird einfach mal so nachgeschaut? Kontrollen am Flughafen und Stadion usw. sind anonym. Das kann man bei Betriebsinternen Durchsuchungen nicht sagen. Der Sicherheitsmitarbeiter weiß also wer was in seinen Taschen mit sich führt und wohl danach auch die Vorgesetzten. In Zeiten des Internets weiß das dann bald jeder, aus YouTube. So ein Tablet oder Smartphone kann man sich übrigens auch auf die Haut kleben. Nacktscanner sind also eigentlich Mindeststandard.
  5. Durchsuchungen gehören zur Arbeitszeit. Und müssen dementsprechend auch entlohnt werden. Übrigens: „In dubio pro reo“. Heißt hier: bis zum Beweis der Schuld gilt der Betroffene als unschuldig. Beweislast der Schuld trägt dabei der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer …
  6. Ich habe noch nie was in einer Firma mitgehen lassen. Aber das wer für mich eine Herausforderung ich glaub ich würd jeden Tag was mitgehen lassen dort. Einfach nur so um mich nachher zu freuen wie dumm die sind und mich mächtig freuen. PS:Ich würd an deren Stelle denn Fehler in der Personal Abteilung oder beim Gehaltsverantwortlichen suchen. Sind die Mitarbeiter o. k. und ist das Gehalt in Ordnung erübrigen sich solche Maßnahmen.
  7. Zufallskontrolle beim Durchgang durchs Werkstor welches gleichzeitig das Arbeitsende „ausstempelt“ so wie VW das macht, find ich ok, sofern das mit dem Betriebsrat auf ein notwendiges Minimum vereinbart wurde. Dem Kleptomanen reicht zu wissen das es ihn jederzeit treffen kann. Ansonsten wer vernünftig Entlohnt wird, riskiert seinen Arbeitsplatz sicher nicht! Wechselt den Arbeitgeber sofern ihr innerlich unzufrieden seid bis den schlechten Arbeitgebern die Mitarbeiter ausgehen – so sollte es sein – so wird es kommen… :-)

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