X (früher Twitter)

26. Mai 2025

Fabian Schwarzenbach

„Angriff auf die Demokratie“: Verbraucher können mindestens 750 Euro von X einklagen

Elon Musk und X stehen vor einem Problem. In einer Verbandsklage aus den Niederlanden, der sich auch deutsche Verbraucher anschließen können, geht es um Datenschutzmängel und gezielte Desinformation auf der Plattform. Auf den Twitter-Nachfolger könnten Kosten in Millionen- oder gar Milliardenhöhe zukommen. Als Entschädigung warten ab 750 Euro pro betroffenen Nutzer.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am vergangenen Mittwoch eine Verbandsklage gemäß § 44 VDuG bekannt gemacht. Beklagt wird die „X Internet Unlimited Company“, die zum einen die Daten auch deutscher Nutzer nicht ausreichend schützen und zum Anderen sogenanntes politisches Microtargeting betreiben soll. Die Bekanntmachung hat zur Folge, dass sich auch deutsche Nutzer der Klage anschließen können.

Politische Einflussnahme und mangelhafter Datenschutz

Wer sich auf X anmeldet, muss dort gewisse Daten wie die E-Mail-Adresse angeben. Weiter können Angaben zu persönliche Informationen gemacht werden. Konkret wird dem Twitter-Nachfolger vorgeworfen, seine „Datenmacht gezielt zu missbrauchen, um politische Meinungen zu beeinflussen, gesellschaftliche Gräben zu vertiefen und demokratische Prozesse zu untergraben“. Dabei kommt sogenanntes Microtargeting zum Einsatz, um an Nutzer aufgrund ihrer Sexualität, ihrer politischen oder religiösen Anschauung und der physischen wie psychischen Gesundheit gezielt Botschaften auszuspielen.

Laut Anklage sorge X für eine „digitale Manipulationsarchitektur, die Menschen für demagogische Narrative empfänglich macht, demokratische Prozesse untergräbt und gesellschaftliche Polarisierung gezielt verstärkt“. Zudem ermögliche X „Akteuren mit zweifelhaften Absichten“, gezielt Desinformation zu streuen. Das Ergebnis dieses „subversiven Angriffs auf die Demokratie“ sei das „weltweite Erstarken autoritärer Regime“.

Geklagt hat die niederländische Stiftung für Marktinformationsforschung (SOMI). Betroffene Verbraucher können sich der Klage anschließen und „einen angemessenen Betrag als Schadenersatz“ einfordern, der „EUR 750,00 […] nicht unterschreiten soll“. Wer von einem der in der Vergangenheit aufgetretenen Datenlecks betroffen war, soll zusätzlich mindestens 250 Euro einklagen können.

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