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Error 53 mit Folgen: Anwälte verklagen Apple

Die vor wenigen Tagen öffentlich gemachte Drohung, eine Sammelklage gegen Apple wegen des dubiosen Error 53 vorzubereiten, wurde nun in die Tat umgesetzt. Das Unternehmen PCVA zieht den Technik-Giganten vor ein kalifornisches Gericht.

Die Argumentation der Ankläger in Gestalt von Anwalt Darrell Cochran: Apple hätte seine Nutzer vorher darüber informieren müssen, dass das iPhone nach einem Eingriff durch inoffizielle Drittanbieter im Home-Button unbenutzbar sein würde.

Überhaupt zweifelt Cochran an, dass es sich wirklich nur um ein Sicherheitsfeature von Apple handelt, wie der Konzern selbst aussagte. Denn der Error 53 trete nur nach dem Software-Update auf iOS 9 auf – und nicht zuvor.

“If security was the primary concern, then why did the phones work just fine, sometimes for several months, without the software update,” Cochran asked. “Error 53 only rears its ugly head when downloading a newer version of Apple’s operating system.”

Ziel der Klage ist es, Schadensersatz für die betroffenen Kunden zu erstreiten. Sie sollen mit neuen iPhones ausgestattet und von den "unnötig hohen Kosten" der Reparatur bei Apple befreit werden.

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Philipp Tusch
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43 Kommentare zu dem Artikel "Error 53 mit Folgen: Anwälte verklagen Apple"

  1. Apfelschorsch 12. Februar 2016 um 07:21 Uhr ·
    Komisch… Es wurde bei der Einführung sowie bei dem nsa Skandal erwähnt das verschiedene Komponenten abgefragt werden und nichtmetrisch funktionieren. Aber man kann es ja mal versuchen.
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  2. smoga1 12. Februar 2016 um 07:22 Uhr ·
    Ich hoffe Apple hat gute Argumente zu begründen warum das erst unter iOS 9 eingeführt wurde. Ich kann durchaus nachvollziehen warum man Drittanbieter ausgesperrt hat und iPhones mit Drittanbieter Reparaturen unbrauchbar macht! Es ist schließlich eine potentielle Sicherheitslücke, die jedem Tür und Tor öffnet an die Daten eines Gerätes zu kommen.
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    • Sven 12. Februar 2016 um 08:06 Uhr ·
      Nicht mal nur an die Daten des Geräts. Ich selbst benutze online Banking bei der Postbank. Zum bezahlen benutze ich das bestsign verfahren sprich ich will online etwas bezahlen logge mich ein und bekomme dann eine Push Nachricht aufs Handy die ich mit Fingerabdruck bestätige. Somit wäre die Rechnung bezahlt. Nehmen wir jetzt an ich verliere mein Handy und der Finder tauscht den homebutton mit Sensor aus. Was bleibt mir im Endeffekt? Ein leeres Konto da er/sie uneingeschränkten Zugriff auf meine Kohle hat. Deswegen hoffe ich das  diese reperaturen weiterhin unterbindet.
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      • Halb&Halb 12. Februar 2016 um 10:27 Uhr ·
        Der gewechselte Homebutton muss auch erstmal neu konfiguriert werden, sprich, man muss seinen Finger/Daumen neu einscannen. Damit wird erneut, bei Eröffnung der BankingApp erstmal die Pin abgefragt und die dürfte der ‚Finder‘ ja nicht besitzen. Ist die BankingApp mit der Pin geöffnet, dann wird nachgefragt, ob weiterhin die Touch ID genutzt werden darf. Also alles sicher.
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    • Exzellent 12. Februar 2016 um 08:11 Uhr ·
      Dafür trägt man selber Verantwortung und Apple hat da seine Finger rauszuhalten. Wenn ich mit meinem Mercedes später zu einer freien Werkstatt fahre kann mir mercedes auch nicht den Motor lahmlegen, weil die freie Werkstatt einen Schlüssel nachmachen könnte….
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      • Naja 12. Februar 2016 um 09:19 Uhr ·
        So einfach kann die Werkstatt eben nicht einen (modernen) Schlüssel nachmachen.
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      • Gam9bit 12. Februar 2016 um 10:00 Uhr ·
        Ja klar. Und wenn meine Kreditkarte kaputt ist möchte ich bitte auch zu Drittherstellern gehen, die mir da einen neuen Chip drauf setzen.
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      • Apfelschorsch 12. Februar 2016 um 10:22 Uhr ·
        Falsch. Wenn du deine Inspektion bei einer freien macht erlischt deine Kulanz
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      • Exzellent 12. Februar 2016 um 10:58 Uhr ·
        Das stimmt, wir reden aber auch von Geräten die sich nicht mehr in der Garantiezeit befinden. Das die Garantie erlischt bei öffnen des Gerätes durch andere ist ganz klar
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      • kgs 12. Februar 2016 um 14:02 Uhr ·
        Wenn die Jungens aus Polen so einfach Schlüssel nach machen können, wird das für eine freie Werkstatt auch nicht so schwer sein.
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      • Ady 12. Februar 2016 um 15:56 Uhr ·
        @Apfelschorsch, ich habe 10 Jahre einen E-Klasse Wagen gefahren. Ich war fast nur in freien Werkstätten, ich habe sehr oft von Mercedes Teile auf Kulanz bekommen, wenn mein Meister es empfohlen hat. Es ist so, wenn ich direkt zu Mercdes gegangen bin, waren nicht nur die Teile dann umsonst sondern auch die Arbeitsstunden waren zum Teil kostenlos. Meistens hat sich aber die freie Werkstatt trotz kompletter Entlohnung wegen anderen Tätigkeiten trotzdem gelohnt. Deine Aussage kann ich aus eigener Erfahrung nur als falsch bezeichen.
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      • Apfelschorsch 13. Februar 2016 um 11:52 Uhr ·
        @ady arbeitest bei Mercedes ne. Bist ein fanboy
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    • Pat 12. Februar 2016 um 08:41 Uhr ·
      Und du nutzt natürlich nicht Whatsapp und co !?
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    • inu 15. Februar 2016 um 00:45 Uhr ·
      Es ist Sache des Users, zu entscheiden, ob er eine Reparatur beim Drittanbieter haben möchte, oder nicht. Genau so, wie es Sache des Users ist, zu entscheiden, ob eine Reparatur beim Drittanbieter (für ihn) Sicherheitslücken beinhaltet, oder nicht. Es ist Sache des Users – und nicht die Sache von Apple. Basta.
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  3. Vumse 12. Februar 2016 um 07:29 Uhr ·
    Richtig so
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  4. R2D2 12. Februar 2016 um 07:39 Uhr ·
    Verklagt ihr auch eure Vertrags-Autowerkstatt weil eine Hinterhofschrauberei billiger ist?
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    • Johannes 12. Februar 2016 um 09:30 Uhr ·
      Nein, die legen ja auch nicht mein Auto lahm.
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    • kgs 12. Februar 2016 um 14:05 Uhr ·
      Darum geht es nicht. Bei Verständnis Problemen bitte das Gehirn etwas warm laufen vor dem antworten. ?
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      • Stefan 13. Februar 2016 um 19:42 Uhr ·
        Falsch! Ich glaube eher Dein Gehirn ist da zu heiß gelaufen.
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    • inu 15. Februar 2016 um 00:46 Uhr ·
      Nein. Ich beauftrage einfach die Hinterhof-Werkstatt.
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  5. Dady 12. Februar 2016 um 08:06 Uhr ·
    Die Leute verstehen es halt nicht. Ich finde es auch in Ordnung wenn der Hersteller sagt, ich kann nur die Sicherheitsversprechen die ich mache, einhalten, wenn kein Dritter an meinem Gerät herumfummelt.
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    • inu 15. Februar 2016 um 00:53 Uhr ·
      Dady, hier geht es nicht um Sicherheitsversprechen. Hier geht es um die generelle Benutzbarkeit von drittreparierten Geräten. Und da geht Apple (zumindest meines Erachtens!) mit Error 53, der ein drittrepariertes Gerät ja völlig unbenutzbar macht, erheblich zu weit! Um zu versuchen, das mit Deinen Worten auszudrücken: die Einhaltung von Sicherheitsversprechen ist das Eine – das Aussperren von Drittanbietern das völlig andere. Denn sogar eine Kündigung/Nichteinhaltung eines Versprechens (aufgrund von Eingriffen von Dritten) tangiert grundsätzlich nicht die generelle Benutzbarkeit des jeweils reparierten Gerätes – und hat diese auch nicht zu tangieren! Der User von Apple-Geräten ist drei mal 18 Jahre alt und benötigt keinen (Apple-) Vormund!
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  6. Nikname 12. Februar 2016 um 08:08 Uhr ·
    Apropos error, funktioniert der Apple Pencil in der neuen Beta wieder im ganzen System ?
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  7. Bmodi 12. Februar 2016 um 08:16 Uhr ·
    Apple hätte informieren sollen, das steht außer Frage. Aber nur weil es unter IOS8 ein potentielles Sicherheitsrisiko gab, bedeutet es nicht, dass man diese Lücke nicht schließen darf. Sicherheitslücken werden in allen Bereichen laufend geschlossen. Diese Argumentation geht wohl ins Leere. Fehlende Information -> was dies rechtlich bedeutet werden wir sehen. Abseits vom rechtlichen Aspekt hätte hier aber besser informiert werden müssen.
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  8. ThomasF 12. Februar 2016 um 08:17 Uhr ·
    Wenn das die Autoindustrie auch so machen würde…dann gute Nacht.
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  9. Siggi 12. Februar 2016 um 08:32 Uhr ·
    Apple entwickelt sich für mich langsam aber sicher zu einer Hassliebe…?
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    • Ady 12. Februar 2016 um 09:18 Uhr ·
      Ich bin schon soweit
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    • neo70 12. Februar 2016 um 14:44 Uhr ·
      Kauf Dir ein Android und dann bekommst Du überhaupt keine Updates ?
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  10. Felix 12. Februar 2016 um 08:34 Uhr ·
    Dann sollten die Ankläger sich generell besser informieren. Error 53 gab es schon lange vor iOS 9. und zwar auch im Bezug auf unautorisierte Modifikationen. Oder wenn etwas anderes im Gerät defekt ist was problematisch werden könnte. Diesen Fehlercode haben sie sich jedenfalls nicht erst jetzt ausgedacht.
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    • Stefan 13. Februar 2016 um 19:48 Uhr ·
      um sich besser vorher zu informieren, was hätte er denn nach deiner Meinung in Google eingeben sollen? Dieses ewige sich auch Alles von Apple schönreden zu müssen, von einigen hier im Forum, geht mir grandioseren Sack. Lemminge!
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  11. Pat 12. Februar 2016 um 08:46 Uhr ·
    Also wenn auf dem Gerät Daten sind könnte man Apples Argument vertreten! Man sollte es dennoch irgendwo niederschreiben. Wenn das Gerät ohne Daten zum Drittanbieter weitergibt, wäre es eine Frechheit! Aber so tief bin ich jetzt nicht im Thema!
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  12. Felix 12. Februar 2016 um 09:27 Uhr ·
    Genau wie ich gesagt habe!^-^
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  13. neo70 12. Februar 2016 um 10:31 Uhr ·
    TouchID hat es schon vor iOS9 gegeben. Davor wurden die Updates akzeptiert. Jetzt mal ehrlich, wenn ich in ein elektrisches Markengerät, egal welches, nicht original Hardware einbaue um Kosten zu sparen, kann man doch nicht den Hersteller des Geräts verantwortlich machen, wenn dieses nach einem Software oder Firmwareupdate nicht mehr funktioniert. Zumal in diesem Fall das Teil eine zentrale Rolle vom gesamten System beinhaltet. Oder sehe ich da was falsch?
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    • Ady 12. Februar 2016 um 11:23 Uhr ·
      Ich würde sagen, Du siehst es falsch. Apple hätte die Sicherheitsfunktionen bei einem unbefügten Zugriff sofort ausschalten können. Apple hätte den Authentifizierungsvorgang danach nochmal verlangen können, aber niemals ohne Vorwarnung das ganze Gerät lahmlegen. Apple hätte auf die Gefahren hinweisen können, der Kunde kann aber anders handeln, ich möchte von niemanden bemuttert werden. Es ist so, dass man sensible Daten verschlüsselt halten soll, aber Du kannst es niemanden verbieten, die Daten in Textform bei Dropbox zu halten, deswegen sperren die Banken die dazugehörigen Kontos nicht. Wenn man ärgern bekommt, dann ist man halt selbstschuld. PS: Meine sensiblen Daten sind nicht bei Dropbox!
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      • neo70 12. Februar 2016 um 18:43 Uhr ·
        Mir ist das egal ob Sicherheitsrisiko oder nicht. Es geht hier um was ganz anderes. Wenn man in ein elektrisches Gerät mit nicht originalen Teilen repariert, verliert man die Garantie. Das war schon immer so. Wenn ich keine Garantie mehr habe, habe ich auch keinen Anspruch auf funktionierende Updates. Und jetzt erzähle mir bitte nicht, selbst wenn Apple vor dem Update darauf hingewiesen hätte, dass wir diese Diskussion nicht führen würde. 99,9 % der User liest nämlich das Kleingedruckte nicht, bevor sie auf Installieren drücken!!!
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  14. BigBo 12. Februar 2016 um 10:56 Uhr ·
    Die Sicherheitslücke besteht immer noch, wenn ich bei ios 8 bleibe. Nehmen wir an ich hätte von obama das iphone welches noch mit ios 8 läuft in meine hände bekommen. Ich müsste jetzt theoretisch nur noch den home Button austauschen. Wenn ich bei ios 8 bleibe kann ich es doch weiter benutzen.
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  15. neo70 12. Februar 2016 um 11:27 Uhr ·
    Ist es denn auch nicht so, dass man seine Garantie verliert, wenn man sein Device bei nichtautorisierten Werkstätten reparieren lässt??? Wenn man keine Garantie mehr hat, kann Apple auch nicht mehr garantieren, dass sämtliche Updates funktioniere. Apropos: wurde mit iOS9 nicht TouchID2 eingeführt? Da schließt sich jetzt der Kreis, oder?
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  16. bozzderbozze 12. Februar 2016 um 12:36 Uhr ·
    Da sieht man wiedermal die Unwissenheit einiger Nutzer. Der Touch ID Homebutton ist ein relativ hohes Sicherheitsrisiko. Der Homebutton läuft zwar Geräte intern, jedoch einmal ein gefälschter Button eingebaut, könnte dieser Ports in iOs freischalten und hat dann uneingeschränkten Zugriff auf die Applikationen die auf Touch iD zugreifen. Ich finde diese Anklage schlichtweg unnötig.
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    • Stefan 13. Februar 2016 um 19:52 Uhr ·
      bist du Hardwareingenieur bei Apple? Woher weißt du das?
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    • iTom 14. Februar 2016 um 00:31 Uhr ·
      Ich bin Entwickler und die Aussage von bozzderbozze ist falsch. Google mal nach Hashwert und Enklave. E53 ist auch kein Selbstzerstörungsprogramm sondern ein Fehler von ios der tief im System passiert. Da Apple damit Geld verdient ist es sicher nicht Priorität #1 diesen Fehler zu korrigieren zumal große und teure Systemänderungen nötig wären. Leichter ist es mit dem Wort „Sicherheit“ die Menschen zu verunsichern und zu veräppeln.
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  17. . 12. Februar 2016 um 13:59 Uhr ·
    Wenn die neue iPhones bekommen dann Kauf ich mir auf eBay ein halb kaputtes iPhone 5S, lass den Homebutton Auswechseln und sage Apple dass sie mir ein neues geben sollen
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  18. iTom 12. Februar 2016 um 18:32 Uhr ·
    Apple hat schon „nicht austauschbare HDD´s“, verlöteten Speicher, Appstore Bindung, fest verbaute Akkus, Itunes Zwang erfunden und lange Zeit Geld für Updates verlangt. Sie haben sich sicher auch den Goldesel patentieren lassen.
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  19. E-rich 14. Februar 2016 um 18:11 Uhr ·
    Klagen ist in diesem Fall vermutlich berechtigt, und ich gehe davon aus das die Kläger auch Recht bekommen werden. Wir werden sehen, also abwarten. Auch wenn es sicherheitsrelevante Teile sind die verbaut werden hat es der User selbst zu verantworten was er macht und wo er Teile tauschen lässt. Ist es wirklich der Fall das man mit dem ausgetauschten TouchID Zugriff auf die Daten im iPhone erhält?Mmmm mal einfach ein wenig Nachdenken, wird zum Tausch das iPhone ausgeschalten? Muss man dann die Pin neu eingeben und dann auch den Fingerabdruck neu eingeben? Vielleicht gibt mögliche Szenarien wie man das mit einem austausch des TouchID schaffen könnte das iPhone wie der Eigentümer zu nutzen, dann ist es sicherlich auch OK wenn der Hersteller etwas tut um mögliche hohe Schäden für den User zu vermeiden. Wenn man dann einfach mit dem iPhone bezahlen könnte. Wenn aber der Besitzer nicht informiert wurde und als rechtmäßiger Besitzer sein iPhone nicht mehr wieder in stand setzten lassen kann ist das Vorgehen schon etwas fragwürdig. Das hat ja nichts mit Garantie, Kulanz oder Gewährleistung zu tun! Reperatur sollte, zu vernünftigem Preis, für nachweisliche Besitzer möglich sein!
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