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6. August 2026

Patrick Bergmann

Disney+ kehrt zu 4K zurück – doch HDR fehlt weiter

Disney+ hat in Deutschland wieder 4K UHD am Start. Wer in den vergangenen Tagen auf matschiges Full-HD geschaut hat, kann zumindest teilweise aufatmen – vorausgesetzt, das eigene Gerät wird bereits unterstützt. Auf einer Apple TV ist dies indes noch nicht der Fall.

VP9 statt HEVC: Der stille Codec-Tausch

Wie der Dienst die Rückkehr von 4k echnisch umsetzt, bleibt Disney offiziell schuldig. In einer Stellungnahme gegenüber heise onlineist lediglich von einer „alternativen Technologie-Lösung“ die Rede. Konkret ist der Verdacht: Der bislang genutzte Videocodec HEVC (H.265), auf den sich die Patentklage des Rechteverwerters InterDigital bezieht, wurde still durch VP9 ersetzt. Heise online konnte das auf einem Fire TV Cube bereits bestätigen – dort laufen Disney+-Inhalte inzwischen wieder in 4K, jetzt eben über VP9. Disney selbst schränkt aber gleich ein: Auf manchen Endgeräten kann 4K weiterhin fehlen. Welche das konkret sind, bleibt offen – am zuverlässigsten lässt sich das aktuell direkt in der Disney+-App prüfen. Die Unterstützung soll schrittweise auf weitere Geräte ausgeweitet werden.

HDR bleibt Fehlanzeige

Damit kommen wir zum eigentlichen Problem: HDR – also HDR10, HDR10+ und Dolby Vision – ist in Deutschland weiterhin komplett deaktiviert. Disney verspricht, die Funktion „so schnell wie möglich“ wiederherzustellen, einen konkreten Zeitplan gibt es nicht. Zum Einordnen: Das Premium-Abo kostet 15,99 Euro pro Monat und wird aktiv mit 4K, HDR10, HDR10+ und Dolby Vision beworben. Zeitweise fehlten alle vier dieser Merkmale gleichzeitig. Jetzt ist immerhin 4K auf einem Teil der Geräte wieder da, aber drei von vier beworbenen Bildqualitäts-Features sind nach wie vor nicht verfügbar.

2,50 Euro: Das ist kein Angebot, das ist eine Verhöhnung

Das müssen wir bei Apfelpage  an dieser Stelle klar benennen. Disney bietet betroffenen Premium-Kunden als Entschädigung 2,50 Euro an. Für einen Dienst, der 15,99 Euro im Monat kostet und über Wochen zentrale Bestandteile seines teuersten Tarifs schlicht nicht liefern konnte, ist das keine Geste der Kulanz – das ist eine Frechheit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht das erwartungsgemäß ähnlich kritisch und prüft erneut rechtliche Schritte. Die Kernfrage: Darf Disney+ den vollen Preis verlangen, wenn das, wofür man zahlt, nicht vorhanden ist? Wir meinen: nein. Wer sein Abo wegen der Einschränkungen kündigen möchte, hat laut Disney 30 Tage nach der offiziellen Benachrichtigung Zeit dafür – und bekommt den anteilig bereits gezahlten Betrag zurück.

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