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EU-Flagge - Symbolbild

22. Juli 2025

Roman van Genabith

Corning kompromissbereit: Gorilla Glas-Hersteller entgeht Wettbewerbsstrafe mit umfassenden Zugeständnissen

Die EU lässt den Hersteller des bekannten Gorilla Glass vom Haken. Corning stand im Mittelpunkt einer Wettbewerbsuntersuchung. Das Unternehmen hatte über die Jahre eine Reihe von Knebelklauseln entwickelt, die seine Vertragspartner zwangen, große Mengen Gorilla Glass-Produkte abzunehmen und es Geräteherstellern schwer machten, gleichzeitig auf Corning-Lösungen und Konkurrenzprodukte zu setzen.

Die Europäische Kommission hat ihre Kartelluntersuchung gegen den US-Glashersteller Corning abgeschlossen. Im Zentrum der Untersuchung stand der Verdacht, Corning habe durch exklusive Liefervereinbarungen andere Glashersteller vom Markt für Abdeckglas bei Smartphones, Tablets und Wearables ausgeschlossen.

Corning liefert zwar auch Spezialglas für Apple, doch die EU stellte klar: Die von Apple verwendeten Produkte mit spezieller Zusammensetzung fallen nicht unter den relevanten Markt der Untersuchung. Apple spielte daher keine aktive Rolle in diesem Verfahren.

Corning sucht eine Beilegung des Verfahrens

Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, legte Corning eine Reihe von Verpflichtungszusagen vor, die die Bedenken der Kommission ausräumen sollen – mit Erfolg. Die EU akzeptierte die überarbeiteten Zusagen und beendete das Verfahren ohne Strafe.

Auf die folgenden Punkte haben sich Corning und Kommission verständigt:

  • – Aufhebung aller Exklusivklauseln in bestehenden Verträgen mit OEMs (Geräteherstellern) und Veredlern sowie Verzicht auf solche Klauseln in künftigen Verträgen.
  • – Keine verpflichtenden Mindestabnahmemengen oder Preisvorteile, die an bestimmte Einkaufsmengen geknüpft sind, innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
  • – Weltweit darf Corning nicht verlangen, dass OEMs mehr als 50 Prozent ihres Bedarfs an Alkali-AS-Glas oder Glas-Keramik bei Corning decken.
  • – Für Glasveredler gelten ähnliche Regeln: Sie dürfen weltweit nicht mehr als 50 Prozent ihrer Gesamtnachfrage bei Corning abdecken müssen, auch hier entfallen Preisvorteile bei hohen Abnahmemengen.
  • – Bei der Durchsetzung von Patenten im Bereich bruchfestes Deckglas darf Corning nur auf Patentverletzungen pochen, nicht aber auf Vertragsbrüche oder Strafzahlungen.
  • – Verpflichtung zur Information der Marktteilnehmer über die neuen Regeln – auf Englisch und Mandarin.
  • – Einführung einer Anti-Umgehungsklausel, ergänzt durch eine erläuternde Anmerkung.
  • – Ein unabhängiger Treuhänder wird die Einhaltung der Auflagen für die nächsten neun Jahre überwachen.

Das Ergebnis stärkt den Wettbewerb im Markt für Abdeckgläser bei Mobilgeräten, vor allem in Europa. Die exklusiven Glasprodukte für Apple bleiben hingegen vom Verfahren unberührt.

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