Shortnews: Der erste Oktober bringt für viele Deutsche eine Gesetzesänderung mit, die wohl so einige Problematiken erleichtern dürfte. Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ tritt in Kraft und beinhaltet unter anderem einen Passus für Vertragskündigungen. Demnach müssen Online-Verträge ab morgen auch einfach online gekündigt werden dürfen.
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Das gilt beispielsweise für Strom- oder DSL-Verträge, aber eben auch für euren Handyvertrag. Bislang haben viele Anbieter ein unterzeichneted Dokument verlangt, häufig per Postweg, und andere Möglichkeiten kategorisch abgelehnt. Gesetzlich war von einer Schriftform die Rede – ab morgen reicht Textform. Mit der Voraussetzung: Die Erklärung muss speicherbar, eindeutig und lesbar sein.
Das kann eine Mail, PDF oder eine SMS sein. AGBs, die immer noch anderslauten, sich damit unwirksam. Da diese Änderung schon länger bekannt ist, sollten die Mobilfunker aber recht schnell reagieren.
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