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Urteil: Eltern haften für illegale Uploads der Kinder

Eltern haften für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Das hat das Münchner Oberlandesgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. In dem Prozess ging es um elf Songs der Sängerin Rihanna.

Wie das Oberlandesgericht München urteilt, können Eltern für den illegalen Musik-Upload ihrer Kinder haften. Im vorliegenden Fall hatte eines der drei volljährigen Kinder ein Rihanna-Album in einer Internet-Tauschbörse hochgeladen. Die Eltern wollten den Namen des Kindes nicht preisgeben, obwohl sie diesen angeblich wussten. Sie wurden daher vom Landesgericht selbst zu einer Zahlung von 3544,40 Euro verdonnert.

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Das Urteil hat weitreichende Folgen für andere Fälle: Wollen die Eltern den Namen des Täters nicht verraten, obwohl sie diesen wissen müssten, so müssen sie selbst haften.

Hätten die Eltern den Namen benannt, wären sie möglicherweise ohne Strafzahlung davongekommen: Dann nämlich hätte Universal Music, die die Rechte der Songs besitzen, den Beweis liefern müssen, dass der Upload gegen das Urheberrecht verstieß und somit illegal erfolgte.

Eine Revision am Bundesgerichtshof ist nun möglich:

Das Oberlandesgericht hat, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat, die Revision gegen seine Entscheidung zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dies deshalb, da die Rechtsfrage, durch welche Angaben ein Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast nachkommen kann, über den Streitfall hinaus für eine Vielzahl von Filesharing-Fällen Bedeutung hat.

Bild: Shutterstock / INTUIT PHOTOGRAPHY

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Robert Tusch
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18 Kommentare zu dem Artikel "Urteil: Eltern haften für illegale Uploads der Kinder"

  1. Kevin 14. Januar 2016 um 15:22 Uhr ·
    Ich finde es gut, dass die Eltern ihr Kind beschützt haben, auch wenn er nicht gerade die klügste Entscheidung getroffen hat. Elf Songs und 3500€ Strafe? So viel zur Verhältnismäßigkeit von Strafen… Naja Hauptsache andere können umherziehen und Frauen vergewaltigen, ohne das groß was passiert…
    iLike 109
    • 14. Januar 2016 um 15:58 Uhr ·
      Ein iLike- bis auf den letzten Satz.
      iLike 23
      • Kicki Le Puf 14. Januar 2016 um 16:53 Uhr ·
        Er benennt aber nur die Tatsachen.
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      • Doran 14. Januar 2016 um 20:08 Uhr ·
        Wenn ich mehrere Filme aus dem Internet herunterladen sollte, würde das für mich ungefähr 10 Jahre Gefängnisstrafe bedeuten. Jemand der wegen Vergewaltigung reinkommt, bleibt für 3 Jahre und wird wider entlassen.
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      • Tobias 15. Januar 2016 um 04:49 Uhr ·
        Tatsachen sind nicht gefragt und werden gerne verdrängt ? Was nicht sein darf, ist auch nicht…….
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    • Jay Menno 14. Januar 2016 um 17:56 Uhr ·
      Hier ist nicht das Forum der Bildzeitung!
      iLike 20
    • horst 14. Januar 2016 um 22:08 Uhr ·
      Und vor allem: es geht hier um einen Zivilprozess und nicht um Strafrecht! Wenn jemand n Auto klaut und es versenkt, muss er auch für den Schaden aufkommen und das Auto bezahlen. Auch wenn er Strafrechtlich dafür belangt wird!
      iLike 0
    • Xx 15. Januar 2016 um 17:06 Uhr ·
      Wo er Recht hat, hat er völlig Recht. Besonders der letzte Sattz.!!!!
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  2. Devil97 14. Januar 2016 um 15:33 Uhr ·
    Richtig so
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  3. Nils 14. Januar 2016 um 15:47 Uhr ·
    Zum einen müssen Verwandte andere Verwandte vor Gericht nicht belasten, sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Revision vor dem BGH dürfte ziemlich aussichtsreich sein. Andererseits…traurig dass man für Urheberrechtsverletzungen so viel Geld hinlegen muss aber für andere Dinge die weitaus schlimmer sind man ein paar hundert Euro bezahlen muss und gut ist…
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    • Hu 14. Januar 2016 um 17:24 Uhr ·
      Offenbar hast auch du das Urteil nicht gelesen und/oder verstanden..,
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    • TK 14. Januar 2016 um 17:51 Uhr ·
      wieviel hat edathy nochmal zahlen müssen? 5k?
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  4. Peter Hartz 14. Januar 2016 um 16:14 Uhr ·
    3dl
    iLike 1
  5. AppleJuenger 14. Januar 2016 um 16:31 Uhr ·
    Ich bin immer wieder entsetzt über die unendliche Macht der Popstars-Lobby. Irgendwann wird die Todesstrafe wieder eingeführt, aber nur um das Stafmaß für illegale Downloads noch weiter erhöhen zu können.
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  6. Halb&Halb 14. Januar 2016 um 17:02 Uhr ·
    Es war volljährig!!! Völlig bescheuert von den Eltern. Auf zum nächsten krummen Ding, meine ‚Alten‘ stehen ja dafür Gerade *kopfschüttel*
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  7. inu 14. Januar 2016 um 19:36 Uhr ·
    Seit wann ist das Zeugnisverweigerungsrecht von direkten Verwandten denn außer Kraft gesetzt?
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    • Hu 14. Januar 2016 um 20:41 Uhr ·
      Wo soll das im Urteil stehen? Lies es nochmals und versuche es zu verstehen.
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  8. hessekaja 15. Januar 2016 um 06:25 Uhr ·
    Die Familie hat erweitertes Aussageverweigerungsrecht und das sollte durch so ein leichtfertiges Urteil nicht gebrochen werden denn wo kommen wir hin wenn Kinder ihre Eltern und Eltern ihre Kinder vor Gericht belasten müssten ? Das sollte seit 1945 niemals wieder möglich sein ! Hier hat ein Richter es sich leicht gemacht und zu kurz gedacht… ?
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