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Richterin verpflichtet Apple, Entwickler von 30%-Abgabe-Zwang zu befreien, Aktie leichter

Gericht Symbolbild

Das Urteil im Epic vs. Apple-Prozess mag für Epic ein herber Schlag sein, doch für den App Store ist es womöglich richtungsweisend. Denn ein anderer Aspekt dieses Richterspruchs ist so bemerkenswert, dass wir ihn in einer gesonderten Meldung aufgreifen wollen.

Denn zwar entschied die zuständige Bundesrichterin heute, dass Epic Games unter anderem einen Teil der Erlöse aus Fortnite an Apple zu erstatten hat, wie gerade eben berichtet, doch zugleich erließ die Richterin eine einstweilige Anordnung, die Apple härter trifft, als Epic getroffen werden konnte: Die Richterin untersagt es Apple, fortan Entwickler daran zu hindern, ihren Nutzern Möglichkeiten zur Zahlung von Käufen und Abos außerhalb des App Stores aufzuzeigen.

Diese Eigenart des App Store-Ökosystems trage die Züge eines Monopols, auch wenn ein solches nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, so Rogers.
Damit bleibt zunächst alles beim alten: Nach wie vor können und werden auch viele Zahlungen über iTunes inklusive der 15%- respektive 30%-Abgabe abgewickelt werden, Zahlungen außerhalb des App Stores darf Apple aber nicht mehr unterdrücken.

Apple könnte Berufung einlegen

Diese Verfügung soll ab Dezember in Kraft treten. Apple hat das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung und es ist noch nicht bestätigt, ob man davon Gebrauch macht, es ist aber nicht unwahrscheinlich. Denn die Richterin hat in ihrer Anordnung keine Einschränkung auf „Reader“-Apps vorgesehen, wie Apple das gern hätte, Apfelpage.de berichtete.

Die Apple-Aktie sackte nach der Bekanntgabe des Urteils deutlich ab, Anleger und Investoren fürchten mit Recht um die Umsätze aus dem App Store, die 2020 bei rund 64 Milliarden Dollar lagen. Das Papier stand am Freitag Abend zwischenzeitlich knapp 3% tiefer.

Epic zeigte sich wenig überraschend nicht begeistert von dem Urteil und kündigte bereits eine Berufung an. Die Entscheidung sei eine schlechte Nachricht für die Entwicklergemeinde, ließ das Unternehmen verlauten.

Nachtrag
Konkrete Auswirkungen des Urteils im Text verdeutlicht.

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Roman van Genabith
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5 Kommentare zu dem Artikel "Richterin verpflichtet Apple, Entwickler von 30%-Abgabe-Zwang zu befreien, Aktie leichter"

  1. Lars 10. September 2021 um 19:53 Uhr ·
    Schönes Urteil der Gewinner ist der Endkunde.
    iLike 8
  2. Magic21 10. September 2021 um 20:02 Uhr ·
    ist es so, dass die Provision (30%) im Appstore damit fällt? Oder geht es in dem Urteil nur um die Öffnung für alternative Zahlungsmethoden? mMn ist es nicht das gleiche. Die Aktie sackt deutlich ab, um 2-3% …. dass ist schon eine lustige Aussage. Im letzten Monat hat die Aktie alleine um ca. 20% zugelegt. Völlig überdramatisiert wieder.
    iLike 1
    • Roman van Genabith 10. September 2021 um 20:08 Uhr ·
      Letzteres ist richtig. Es wird die Verpflichtung erlassen, alternative Zahlungsmethoden nicht mehr auszuschließen.
      iLike 5
  3. Thomas 10. September 2021 um 20:07 Uhr ·
    Ich weiß gerade nicht, wie ich mir das vorstellen soll: Apple betreibt den AppStore, auf eigenen Servern, mit eigenen Mitarbeitern, die die Apps prüfen und einstellen, die Server warten usw., darf aber kein Geld mehr dafür verlangen? Oder nimmt man demnächst eine „Grundgebühr“ für Entwickler, wenn diese eine App einstellen wollen? Wie wirkt sich das auf Kleinstentwickler aus? Also ich weiß nicht, ob wirklich alles besser wird. Aus Verbrauchersicht fand ich das schon gut, so wie es war. Und dass es jetzt billiger wird, das glaube ich nicht wirklich…
    iLike 4
    • Thomas 10. September 2021 um 20:13 Uhr ·
      Man sollte erst richtig lesen, verstehen und dann schreiben, vergesst alles, was ich geschrieben habe…
      iLike 5

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