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Nackenschlag für Apple: Oberstes US-Gericht erklärt Klagen aufgrund von App Store-Monopol für zulässig

Gericht Symbolbild

Apple darf grundsätzlich wegen des Vorwurfs der Monopolbildung durch Betrieb des App Stores verklagt werden, das entschied heute der oberste Bundesgerichtshof der USA. Dieses Urteil ist möglicherweise richtungsweisend, ändert an den Tatsachen aber vorerst noch nichts.

Es ist ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, das die obersten US-Richter am heutigen Montag gefällt haben. In einem Verfahren, das schon seit acht Jahren läuft und über dessen letzte Kapitel wir zuvor bereits berichteten, kam die letzte Instanz der US-Justiz nun zu einer Entscheidung und die fällt zum Nachteil von Apple aus: So erklärten die Richter, es sei grundsätzlich zulässig, dass Kunden Apple aufgrund des Vorwurfs der Errichtung eines Monopols durch den App Store verklagen.

App Store macht potenziell die Apps teurer

Bei der Frage musste geklärt werden, ob Apple durch den Betrieb des App Stores und seine Eigenheiten den freien Wettbewerb verletzt. Dies sei der Fall, da Apple einerseits keine alternativen App Stores für iOS zulasse und andererseits an der kontrovers diskutierten 30%-Klausel festhält, die bis zu einem Drittel der Einnahmen der Entwickler in Apples Kassen spült.

Die Kläger argumentierten, die Entwickler hätten nur scheinbar die Möglichkeit zur freien Preisgestaltung, da die Endkundenpreise auf jeden Fall höher als nötig ausfallen, dieser Auffassung folgten nun die obersten Bundesrichter.

Apple hatte weiter ausgeführt, würde das Gericht die Klagen zulassen, könne eine Flut an Prozessen über die Gerichte hereinbrechen. Dies hielten die Richter in ihrer Urteilsbegründung zwar für grundsätzlich möglich, wichen aber dennoch nicht von ihrer Linie ab. Dennoch sagt das Urteil nichts über die Zulässigkeit der Klauseln zum Betrieb des App Stores, es regelt nur die Möglichkeit, überhaupt Klagen aufgrund eines Monopolvorwurfs gegen Apple anzustrengen.

Es ist damit zu rechnen, dass genau dies nun vielfach  geschehen wird, mit ebenso ungewissem wie wohl weit in der Zukunft liegendem Ausgang.

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Roman van Genabith
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13 Kommentare zu dem Artikel "Nackenschlag für Apple: Oberstes US-Gericht erklärt Klagen aufgrund von App Store-Monopol für zulässig"

  1. Thomas 13. Mai 2019 um 21:36 Uhr ·
    Kein Entwickler wird gezwungen für iOS Apps zu entwickeln. Ob Apple 30% auf dem Preis noch draufhaut kann dem Entwickler doch egal sein. Wenn die App sinnvoll ist und ich diese brauche,ist mir es egal ob ich 2€ oder 2,60€ bezahle.
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    • Tom 13. Mai 2019 um 22:10 Uhr ·
      Wen interessiert dein Kaufverhalten im Zusammenhang mit dem Urteil?
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    • pl01 13. Mai 2019 um 22:17 Uhr ·
      Dann zahlst du also auch für z.B. Spotify gerne 13€ obwohl du es auch für 10€ wie alle nicht Apple Nutzer haben könntest. Oder ein gleichwertiges Apple Music oder Deezer für 10€. 🤦‍♂️🤔
      iLike 8
      • Thomas 13. Mai 2019 um 22:34 Uhr ·
        Nein. Ich brauch beides nicht
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      • Loftus Cheek 14. Mai 2019 um 07:10 Uhr ·
        Na dann ist ja alles gut 🙈
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  2. Tom 13. Mai 2019 um 22:15 Uhr ·
    „Apple hatte weiter ausgeführt, würde das Gericht die Klagen zulassen, könne eine Flut an Prozessen über die Gerichte hereinbrechen.“ Ich weiß nicht, wie das im angelsächsischen Recht ist, aber im deutschen Recht wäre eine solche Argumentation haarsträubend. Man denke nur an die Dieselprozesse und ein Gericht hätte zunächst entschieden, dass ein solcher unzulässig sei, weil dann eine Prozessflut auf die Gerichte zukäme. Mit Rechtsstaat und Rechtsprechung hätte das bei uns nichts zu tun. Unglaublich, was offenbar in den USA denkbar ist.
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    • der_stiftler 13. Mai 2019 um 23:04 Uhr ·
      Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, das sagt man doch über die USA?
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  3. Oldschool 14. Mai 2019 um 00:34 Uhr ·
    „da die Endkundenpreise auf jeden Fall höher als nötig ausfallen,…“ das ist dann doch nur konsequent, oder? zu teure geräte => zu teure apps… 😝💸
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  4. iPhone_User 14. Mai 2019 um 06:15 Uhr ·
    Genau alles umsonst haben wollen… Plattform, Wartung, Kundenstamm usw. 🤦🏻‍♂️
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  5. Tom 14. Mai 2019 um 07:52 Uhr ·
    Spannend die daraus folgende Entwicklung zu beobachten. Hoffentlich kann Apple seinen Kosmos behalten.
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    • Thomas plz01 14. Mai 2019 um 10:00 Uhr ·
      Das Urteil stellt nur fest,das Nutzer Apple verklagen können wegen unfairer Praktiken im AppStore. Ob diese unfair sind entscheiden andere Prozesse. Das kann ewig dauern.
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  6. ixxi 14. Mai 2019 um 07:58 Uhr ·
    Glaubt denn heute wirklich noch jemand, das die Entwickler ihre Apps (oder inApp Purchases) (30%) günstiger anbieten würden, wenn Apple die Hand nicht aufhielte. Heutzutage gehört es doch zum guten Ton maßlos zu sein und abzusahnen wo es geht.
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    • hank moody 14. Mai 2019 um 13:42 Uhr ·
      gut erkannt: bestes bsp. netflix. die stoppen, für neukunden, die möglichkeit auf einem ios gerät die monatlichen kosten über den appstore abwickeln zu lassen u. trotzdem bleiben für sie die gleichen bzw. sogar teurere preise gelten. (die folgenden angaben gelten für die schweiz). preise über appstore (bestehende kunden), basic 12.00chf, standart 16.00chf, premium 19.90chf. – preise über netflix webpage für neukunden: basic 11.90chf, standart 16.90chf und premium 21.90chf. noch besser, netflix kündigt erst kürzlich ne preiserhöhung an. geht also null an den kunden zurück.. im gegenteil sogar wie das bsp. von netflix zeigt.
      iLike 3

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