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Facetime-Sicherheitslücke hat schon eine Klage verursacht

Überwachungskamera - Symbolbild

Apple sieht sich aufgrund des Sicherheitsproblems in den Gruppenanrufen von Facetime bereits einer ersten Klage ausgesetzt. Ein texanischer Anwalt gibt an, die Lücke sei ausgenutzt worden, um vertrauliche Gespräche zu belauschen.

Das ging schnell: Die Sicherheitslücke in Facetime, genauer gesagt den Gruppenanrufen, die es erlaubte, auf Mikrofon und Kamera eines anderen iPhones zuzugreifen, ist gerade mal vor einem Tag von Apple entschärft worden, da wurde auch schon die erste Klage eingereicht. Kläger ist ein Anwalt aus Houston, Texas. Er wirft Apple eine massive Verletzung seiner Privatsphäre vor.

Facetime-Lücke soll aktiv ausgenutzt worden sein

In seiner Klage führt er weiter aus, die bewusste Schwachstelle in Facetime sei bereits genutzt worden, um vertrauliche Gespräche zwischen ihm und seinen Mandanten abzuhören, wie die Agentur Bloomberg berichtete. Der Anwalt sieht durch diesen Vorfall seinen Ruf in Gefahr und wirft Apple vor, ein nicht verlässliches Produkt in Verkehr gebracht zu haben. Die Klage ist durchaus interessant: Es ist keine Sammelklage, sondern sie basiert auf einem behaupteten konkreten einzigen Vorfall.

Es bleibt aber zunächst unklar, ob es wirklich zu dem bewussten Lauschangriff auf den Anwalt gekommen ist. Apple hat unterdessen ein Update angekündigt, um die Lücke zu schließen. Dieses Patch könnte iOS 12.1.4 sein, eine Aktualisierung für den Mac wird es wohl auch geben.

Sobald dieses Hotfix verteilt wurde, laut Apple soll das binnen kurzer Zeit passieren, kann das Unternehmen die Gruppenanrufe in Facetime wieder einschalten.

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Roman van Genabith
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8 Kommentare zu dem Artikel "Facetime-Sicherheitslücke hat schon eine Klage verursacht"

  1. mööp 30. Januar 2019 um 13:19 Uhr ·
    Immer diese Gier Lappen echt eklig.
    iLike 16
    • Debauchery 30. Januar 2019 um 15:13 Uhr ·
      Diese Gier Lappen? Apple ist doch der größte Gier Lappen!!!
      iLike 6
  2. Tom 30. Januar 2019 um 13:27 Uhr ·
    Wer im Beisein von mobilen Kommunikationsgeräten vertraulich konversiert, handelt grob vorsätzlich! Auch dümmlichen Paragraphendreher werden das irgendwann verstehen…
    iLike 11
    • Der Gütige 30. Januar 2019 um 16:09 Uhr ·
      Ganz meine Meinung 👍
      iLike 0
  3. Devil97 30. Januar 2019 um 13:37 Uhr ·
    Man kann jetzt natürlich auch entsprechende Situationen konstruieren um „Schmerzensgeld“ abzuschöpfen. Lässt sich den Prüfen wann so eine Verbindung getätigt wurde?
    iLike 1
    • MrDrache333 30. Januar 2019 um 13:44 Uhr ·
      Wenn der „Geschädigte“ zugriff auf die Log-Daten des verwendeten Geräts erlaubt, dann ja 😃
      iLike 1
      • RoboDog 30. Januar 2019 um 13:47 Uhr ·
        muss er ja wohl, ansonsten ist sein Vorwurf ja haltlos
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      • Steve 30. Januar 2019 um 15:29 Uhr ·
        Nicht zwangsläufig. Kommt sehr auf die geschickte Argumentation an. Das amerikanische Rechtssystem arbeitet anders als das deutsche. Da Apple die Lücke und Möglichkeit bereits öffentlich zugegeben hat, und Gruppenanrufe gesperrt hat, als Folge, gleicht es ggf. bereits einem Schuldeingeständnis. Ob es in Folge dessen überhaupt noch auf den Nachweis des Einzelfalls ankommt, und vor allem WER ihn führen muss (Anwalt den Nachweis DAS, oder Apple, dass NICHT), hängt sehr vom Prozessverlauf ab. Auch ob der Anwalt, unter Hinweis auf weitere vertrauliche Daten, den Zugriff auf die Protokolle und Log-Daten freigeben muss, oder Apple anders Argumentieren hängt davon ab. „Haltlos“ ist der Vorwurf keineswegs, und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar Erfolg haben, selbst wenn der konkrete Fall nicht nachgewiesen wird, und begründete Zweifel bleiben, dass nicht. Texanische Gerichte sind bekannt dafür, wenig scheu vor großen Firmen zu haben, und zudem teils drastische Urteile und Summen auszusprechen.
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