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Bitte zahlen: Entwickler klagt gegen Apple wegen Nutzung des Begriffs Animoji

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Eine Spielerei von fraglichem Nutzen könnte Apple bald viel Geld kosten: Ein Entwickler verklagt das Unternehmen wegen angeblicher Patentrechtsverstöße bei der Nutzung des Begriffs Animoji. Womöglich wird Apple sich hier einfach freikaufen.

Unter iOS 11 ist es mit dem iPhone X, das ab kommendem Freitag vorbestellt werden kann, möglich Emojis zu versenden, die sich dem eigenen Gesichtsausdruck anpassen. Diesen kann die Face ID-Kamera interpretieren, die nicht nur zur Authentifizierung dient. Über Sinn und Unsinn dieser Funktion kann man sich streiten, Tatsache ist, Animojis sind zunächst wenig mehr als eine von vielen Spielereien, mit denen Apple wiederholt versuchte seinen iMessage-Dienst von Konkurrenten wie WhatsApp abzuheben. Gut möglich ist aber, dass die maschinelle Wahrnehmung der eigenen Stimmung einmal eine zentrale Rolle innovativer Dienste spielen wird. Entweder hierauf oder einfach auf viel Geld hat es ein Entwickler abgesehen, der Apple nun wegen der Nutzung des Begriffs verklagt hat.

Technik nicht ganz neu

Nach seiner Auffassung war Apple nicht berechtigt diesen Begriff für sein iPhone X-Feature zu nutzen, denn er habe ihn schon vor Jahren schützen lassen und ihn auch bereits in einer eigenen App gebraucht. Apple habe zuvor versucht ihm die Markenrechte abzukaufen, worauf er aber nicht eingegangen sei.

iOS 11 mit Live Photos Effekten

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Letzteres könnte aus Kalkül geschehen sein, weil ein deutlich größerer Betrag in einem außergerichtlichen Vergleich erzielt werden kann, sobald eine Funktion erst einmal im Endkundenmarkt angekommen ist und für Apple die Zeit drängt. Ob der japanische Entwickler sich vor Gericht durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Die Technik der Interpretation von Gesichtsausdrücken ist indes nicht völlig unbekannt. Bereits vor Jahren konnten wir auf einer Messe ein System ausprobieren, das unsere Mimik beim Blick in eine Kamera bestimmten Stimmungslagen zuordnete und zwar recht zuverlässig. Am Smartphone und bei Kompaktkameras kennen wir etwas annähernd vergleichbares bei der Lächel- oder Blinzelerkennung. Was Apple mit den Animojis macht, ist einerseits eine Weiterentwicklung bestehender Technik und andererseits eine erste Demonstration einer „praktischen“ Funktion. Weitreichendere Anwendungsmöglichkeiten könnten folgen.

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Roman van Genabith
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7 Kommentare zu dem Artikel "Bitte zahlen: Entwickler klagt gegen Apple wegen Nutzung des Begriffs Animoji"

  1. Mahmud 20. Oktober 2017 um 17:47 Uhr ·
    Und schon wieder hat apple eine klage am hals
    iLike 0
  2. Gast 20. Oktober 2017 um 18:25 Uhr ·
    Mahmud…wundert dich das ? Ist die die fetteste Kuh auf dieser Welt die man melken kann. Es gibt schon Institutionen die nichts anderes tun als sich Worte oder Namen ausdenken die Apple eventuell in den nächsten Jahren für neue Produkte benötigt und melden diese als Produkte an. IPhone X sagt doch alles , ein X kann man nicht Patentieren. Oder Mercedes mit der A Klasse , B , c usw. Irgendwann in naher Zukunft heißt das neue iPhone “ mürmpf 1″ wenn wenn man nicht verklagt werden will.
    iLike 0
    • Mahmud 20. Oktober 2017 um 19:46 Uhr ·
      Ja das stimmt da hast du recht
      iLike 0
    • Peter 20. Oktober 2017 um 21:51 Uhr ·
      Was für ein schwachsinniger „Beitrag“. Wenn es auf etwas bereits ein Patent gibt, hat man sich daran zu halten. Und wenn es bei Apple nur Techniker und keine Geisteswissenschaftler gibt, denen kein griffiges Wort einfällt, können die gerne bei mir anrufen. Ich habe ein breit gefächertes Vokabular und mir fällt sicher ein Wort ein, auf das es noch kein Patent gibt. Immerhin schützt Apple ja auch seine Rechte. Übrigens wurden schon Dutzende Verstöße seitens Apple beklagt und es erfolgen bereits Strafzahlungen in Millionenhöhe. Außerdem solltest du unbedingt lesen lernen: „Entwickler klagt gegen Apple wegen Nutzung des Begriffs Animoji … denn er habe ihn schon vor Jahren schützen lassen und ihn auch bereits in einer eigenen App gebraucht. Apple habe zuvor versucht ihm die Markenrechte abzukaufen, worauf er aber nicht eingegangen sei.“
      iLike 1
      • Wiepenkathen 21. Oktober 2017 um 18:13 Uhr ·
        Mensch Peter, du hättest durchaus mal etwas recherchieren dürfen. Das, was Gast schreibt, ist absolut korrekt. Es gibt genügend Schmarotzer, die sich Begriffe schützen lassen, die Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig einmal verwenden könnten. Zum Glück hat Peugeot gegen Porsche geklagt und damit verhindert, dass es einen Porsche 901 gibt, denn nur deshalb gibt es die Ikone 911. Wenn es dumm läuft, dann haben alle Produkte in Zukunft nur noch Buchstabensalat als Namen – wie wir es von IKEA kennen.
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  3. Diabolik57 20. Oktober 2017 um 19:16 Uhr ·
    Was heißt freikaufen, was schreibt ihr für ein Müll
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    • Wiepenkathen 21. Oktober 2017 um 18:18 Uhr ·
      Keine Lizenzgebühr, sondern lizenzfreie Nutzung des Begriffs. Übrigens: Auch wenn es “nur ein Internetforum“ ist, dürfen durchaus Rechtschreibung und Grammatik beachtet werden.
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