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Apple Store: Taschenkontrollen außerhalb der Arbeitszeit landen vor Supreme Court

Taschenkontrollen bei Apple landen möglicherweise vor dem Supreme Court. Nachdem Retail-Mitarbeiter bereits 2015 geklagt haben, geht das Verfahren jetzt in die nächste Instanz.

Bereits 2015 reichten Retail-Mitarbeiter von Apple Stores wegen Taschenkontrollen außerhalb der Arbeitszeit Sammelklage gegen den Konzern ein. Die Mitarbeiter mussten teilweise 20 Minuten nach Geschäftszeit warten, damit ihre Taschen kontrolliert werden können. Mittlerweile wurde das Verfahren vom 9. US Circuit Court behandelt und geht nun in die höhere Instanz. Gestern hat das Berufungsgericht den California Supreme Court darum gebeten sich dem Verfahren anzunehmen, wie AppleInsider berichtet. Unter anderem muss die Frage geklärt werden, ob die unbezahlten Taschenkontrollen außerhalb der Arbeitszeit überhaupt rechtens seien. Diese könnten unter anderem umschifft werden, indem Angestellte ihre Geldbeutel und Rücksäcke zu Hause lassen würden.

 

 

„As a practical matter, many persons routinely carry bags, purses, and satchels to work, for all sorts of reasons,“ the court noted. „Although not ‚required‘ in a strict, formal sense, many employees may feel that they have little true choice when it comes to the search policy, especially given that the policy applies day in and day out. Because we have little guidance on determining where to draw the line between purely voluntary actions and strictly mandatory actions, we are uncertain on which side of the line Plaintiffs‘ claim falls.“

Je nachdem wie der Fall bewertet wird, hätte dies nicht nur rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Lohnordnung in Kalifornien. Ganz Amerika wäre von dem Urteil betroffen, fügte das 9. US Circuit Curt hinzu. Bis das Gerichtsverfahren endgültig geklärt werden kann, wird es demnach noch eine Weile dauern.

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Moritz Krauss
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7 Kommentare zu dem Artikel "Apple Store: Taschenkontrollen außerhalb der Arbeitszeit landen vor Supreme Court"

  1. Mahmud 17. August 2017 um 18:35 Uhr ·
    Es heisst sammelklage😉😉
    iLike 1
    • Moritz Krauss 17. August 2017 um 18:47 Uhr ·
      Hey Mahmud, vielleicht kannst du mir ein bisschen auf die Sprünge helfen? Ich finde ehrlich gesagt die Stelle nicht, wo das falsch ist ;). Viele Grüße Moritz
      iLike 1
  2. TimXL 17. August 2017 um 19:20 Uhr ·
    Die Überschrift Leute.. lest doch einfach mal in Ruhe eure Artikel durch, oder lasst es jmd. anderen vor dem Release lesen..
    iLike 1
    • Moritz Krauss 17. August 2017 um 20:17 Uhr ·
      Uuhh, Danke dir 😁. Einen schönen Abend und bis morgen 😉 Moritz
      iLike 1
  3. Apfelnews 17. August 2017 um 22:05 Uhr ·
    Kommt es bei Apple , wie in Nordkorea ( Kontrolle überall ? ) okay für die Sicherheit ist es wert, aber ich möchte kein Nordkorea in Deutschland haben !
    iLike 0
  4. ben 23. August 2017 um 11:05 Uhr ·
    @Mahmud Es heißt nicht „sammelklage“ sondern „Sammelklage“. Wenn schon klugscheißen, dann aber richtig! Sammelklage ist ein Substantiv und Substantive (die Sammelklage (w) ) werden im Deutschen mit einem großen Anfangsbuchstaben geschrieben! Am besten erst mal vor der eigenen Haustür kehren, woll?
    iLike 0
  5. ben 23. August 2017 um 11:08 Uhr ·
    @Mahmud Deine Anwendung der ß/ss – Regel ist übrigens auch nicht korrekt: „heisst“ wird immer noch „heißt“ geschrieben, da vor dem scharfen S-Laut ein langgesprochener Vokal steht: „ei“.
    iLike 0

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