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GEMA gegen YouTube: Sperrtafeln sind rechtswidrig

Seit Jahren streiten YouTube und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) über die an die Organisation gezahlten Nutzungsgebühren für Musikvideos. Mindestens 0,375 Cent fordert die Gesellschaft pro Wiedergabe – für Google ist das zu teuer. So müssen sich deutsche YouTube-Nutzer weiterhin mit starken Einschränkung im Musikangebot des Videoportals zufrieden geben. Etliche Clips bleiben mit dem Hinweis auf die fehlenden GEMA-Rechte gesperrt.

Unabhängig von diesem Streit über die Gebühren, hat sich die GEMA jetzt in einem Nebenprozess in zweiter Instanz durchgesetzt. Schon im Februar entschied das OLG München, dass die GEMA durch den Text auf den Sperrtafeln "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden" diskreditiert wird (Apfelpage berichtete). Dies hat das Gericht nun in zweiter Instanz bestätigt. Der Text erwecke bei den Nutzern den Anschein, dass die GEMA für die Sperrung verantwortlich sei obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornehme.

Google hat den Satz inzwischen ändern lassen: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten.".

Unabhängig davon läuft der Streit über die Nutzungsrechte weiter. YouTube möchte im Gegensatz zur GEMA nicht pro Wiedergabe des Videos zahlen, sondern lieber einen pauschalen Betrag an die Gesellschaft. Seit 2009 läuft der Prozess der Kontrahenten – eine Einigung ist indes nicht in Sicht.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der GEMA, Musikurheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires angemessen zu entlohnen. Die Google-Tochter YouTube zahlt jedoch keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf ihrer Online-Videoplattform, obwohl sie mit der Musik enorme Werbeerlöse erwirtschaftet. Mit mehr als eine Milliarde Nutzer ist YouTube ein großer Player im Musikgeschäft.

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Robert Tusch
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30 Kommentare zu dem Artikel "GEMA gegen YouTube: Sperrtafeln sind rechtswidrig"

  1. FloH 13. Mai 2015 um 08:10 Uhr ·
    Scheiß GEMA
    iLike 126
    • Sam 13. Mai 2015 um 08:21 Uhr ·
      Dieser Spruch ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da er Wörter enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten.
      iLike 102
      • RUBELInHARTmann 13. Mai 2015 um 22:41 Uhr ·
        Ge Ma raus
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    • Hu 13. Mai 2015 um 08:35 Uhr ·
      FloH, ich gehe mal davon aus, dass du auch ohne Bezahlung arbeitest…
      iLike 20
      • AppleJuenger 13. Mai 2015 um 08:51 Uhr ·
        Ich gehe mal davon aus, dass auch Dir für deine Arbeit eine ganze Litanei an Ghostarbeitern und Produzenten zur Verfügung gestellt wird, während Du nur horrende Gehälter fürs Schaulaufen kassierst? Die GEMA kümmert sich nicht um Indies, die noch wirklich für Ihre Butter schuften müssen. Und dass die Musikindustrie ein kaputtes, undurchsichtiges und kartellähnliches Syndikat ist sollte auch kein Geheimnis mehr sein. Meine Meinung!
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      • Gast 13. Mai 2015 um 09:20 Uhr ·
        So einfach wie du die Sache darstellst, ist es dann aber doch nicht. 1. Ist die GEMA ein Verein – sie kümmert sich deshalb auch ausschließlich um deren Mitglieder, die wiederum ihr den Auftrag gegeben haben, ihre Verwertungsrechte zu verwalten. Und dafür dann auch die entsprechenden Nutzungsgebühren einzutreiben. 2. Lohnt sich eine Mitgliedschaft für unbekannte Künstler meist nicht, weil niemand deren Songs spielt. Allerdings müssen sie selbst bei Konzerten Gebühren entrichten – normalerweise Sache des Veranstalters, aber diese blockieren oftmals. Das Ergebnis ist dann, dass der Künstler seine Nutzungsgebühr selbst entrichtet aber nicht alles davon ausgeschüttet bekommt – die GEMA behält einen Teil ein. Gehälter, Heizung etc. will auch bezahlt werden. 3. Tritt die GEMA nicht für Musiker ein, sondern für Komponisten und Songwriter. Meisten sind das auch gleichzeitig Musiker, aber der Unterschied ist folgender: Der Inhaber der Rechte an der Musik und am Text, bekommt Geld ausgeschüttet. Nicht der Musiker, der es performt.
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      • der wassertrinker 13. Mai 2015 um 10:59 Uhr ·
        hu warum gibt es so ne scheiße nur in deutschland
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    • Segafrefo 13. Mai 2015 um 09:26 Uhr ·
      Private Rundfunkanbieter zahlen auch an GEMA…. Würde da nur Gequatsche laufen, hätten die kaum Werbeeinnahmen. Ich ginde es immer wieder erschreckend, dass Google grundsätzlich nach dem Prinzip arbeitet: „Brot für die Welt – das Fleisch aber für uns!“
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  2. Jonas 13. Mai 2015 um 08:13 Uhr ·
    Pro Wiedergabe würde ich als YouTube aber auch nicht zahlen wollen… Eher pro Video
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  3. Sebastian 13. Mai 2015 um 08:25 Uhr ·
    Google hat Humor, [Gefällt mir] :)
    iLike 1
  4. fred 13. Mai 2015 um 09:06 Uhr ·
    Die GEMA soll doch das arme Google in Ruhe lassen und lieber weiter Singkreise von 80-jährigen abzocken.
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    • powlicious 13. Mai 2015 um 10:46 Uhr ·
      Während sich Google (wie immer) unentgeltlich bedient. Ist klar. Google halt…
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    • Carsten 13. Mai 2015 um 11:21 Uhr ·
      Oder Kindergarten-Gruppen, die in Seniorenheimen unentgeltlich singen. Einfach nur peinlich.
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  5. Carsten 13. Mai 2015 um 09:12 Uhr ·
    Witzig ist, dass selbst Videos von zum Beispiel amerikanischen Musikern gesperrt werden. Als ob diese jemals Geld von der GEMA sehen werden. In Amerika gibt es doch ähnliche Vereine, die das bereits übernehmen – und nicht so gierig sind. Oder führt die GEMA etwaige „Einnahmen“ auch an ausländische Musiker ab?
    iLike 9
    • Sascha 13. Mai 2015 um 09:21 Uhr ·
      In der Theorie ja in der Praxis Nein. Dieser Verein ist eine Beleidigung für die Musikindustrie. Wir haben ja auch n solchen Verein in der Schweiz, nur spielen sich die lange nicht so erbärmlich auf wie die GEMA -.-
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  6. Crumpy 13. Mai 2015 um 09:30 Uhr ·
    Gema kacken.. Scheiss GEMA.
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  7. Fischer5182 13. Mai 2015 um 10:40 Uhr ·
    Die bei der GEMA sind genauso Verbrecher wie die GEZ! Schön die Leute abzocken, egal ob man Radio, Fernseh usw. garnicht nutzt…armes Deutschland, arme Leute, die sich Sowas gefallen lassen!
    iLike 7
    • hessekaja 13. Mai 2015 um 10:46 Uhr ·
      Armes Deuschland?! – Mann, Du jammerst aber auf sehr hohem Niveau …
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    • 4312 13. Mai 2015 um 11:08 Uhr ·
      Weil du ja auch GEMA zahlen musst…
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      • Fischer5182 13. Mai 2015 um 12:56 Uhr ·
        Natürlich! Du weißt anscheinend nicht, wo die GEMA überall ihre Finger drin hat?!
        iLike 4
      • Azrat 13. Mai 2015 um 13:34 Uhr ·
        zur Info: Diverse Medien/Datenträger und ähnliches wo nur irgendwie Musik mit abgespielt oder gespeichert werden könnte, sind GEMA – Beiträge dem Preis inkludiert. Sei es ein Usb-Stick, Rohling, Autoradio, Audiokabel.
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    • Fischer5182 13. Mai 2015 um 19:02 Uhr ·
      Danke! Endlich jemand der sich auskennt und nicht bloß unwissend rumtönt!
      iLike 1
  8. o.wunder 13. Mai 2015 um 13:04 Uhr ·
    0,375 Cent pro Woedergabe sollte YT schon zahlen können. Da kann ich die GEMA schon verstehen die Künstler müssen auch von etwas leben. Spotify Free zahlt schließlich auch pro Iwedergabe, warum sollte YT das nicht müssen?
    iLike 0
    • Alex. 13. Mai 2015 um 13:09 Uhr ·
      Spotify muss aber deutlich weniger zahlen…
      iLike 2
  9. Alex. 13. Mai 2015 um 13:05 Uhr ·
    0.3 cent sind schon extrem viel…
    iLike 2
    • Tester 13. Mai 2015 um 13:28 Uhr ·
      Das stimmt
      iLike 0
  10. Ady 13. Mai 2015 um 14:20 Uhr ·
    1 – Auf die Tuningsmesse in FN hat die GEMA Autofahrer, die die Musik zu laut mit offenen Fenster gehört haben, angemahnt und abkassiert. schwaebische.de/region_artikel,-Musikrechte-Gema-kassiert-bei-Tuning-World-_arid,10226304_toid,310.html 2 – Meine Frau hat ein kleines Benefizkonzert für Kinderheime in Kenia oragnisiert, die GEMA-Gebühren waren am Ende höher als Saalmiete und die gesamten Einnahmen! Wir hatten sogar die Flyer und Plakatten selbstbezahlt. Danke GEMA Das hat mit Verwertungsrechte nichts mehr zu tun. Das ist ein Verbrecherverein
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  11. Marco 13. Mai 2015 um 15:11 Uhr ·
    Interessiert doch niemanden. Wenn so eine Meldung erscheint, öffne ich das Video in Chrome, und schaue es mir an, so einfach ist das. Habe ja nichts dagegen, wenn jemand Geld verdienen will, wenn aber Videos gesperrt werden, die der Künstler/Band selbst auf seinem Youtube-Kanal einstellt, dann ist das einfach nur dämlich.
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  12. Mac Taylor 13. Mai 2015 um 20:27 Uhr ·
    wieso eigtl. funktioniert es auf VEVO oder Vimeo? Hat GEMA die noch nicht entdeckt?
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    • Didus 13. Mai 2015 um 22:10 Uhr ·
      Die haben sich mit der GEMA geeinigt, weil das geht. Aber lieber schmeisst hier der Mob mit Dreck auf die GEMA und macht sich mit Google gemein. Und hier im ythread stehen wieder tonnenweise Unwahrheiten, Verleumdungen und eine geballte Macht an völliger Ahnungslosigkeit! All den Krakelern und GEMA Bashern wünsche ich einen 1€ Job an den Hals und zusätzlich einen Zwangsunterricht im Bereich Urheberrecht und Verwertungsrechte, damit endlich dieses unfassbare Defizit an Wissen und diese Schmutzkampagne auf Bildzeitungsniveau aufhört. Und Musik sollen die in Zukunft auch bie wieder hören dürfen! Nur für die Foachzangen hier: die GEMA ist keine rein deutsche Erfindung, es gibt in jedem Land der wetslichen Welt Verwertungsgesellschaften und zudem überweist die GEMA den grössten Teil ihrer Einnahmen sogar ins Ausland. Aber dazu müsste man ja Ahnung haben, statt hier nur den immer gleichen Dünnpfiff zu verbreiten.
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