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Verkauf der Bewegungsdaten: So können sich o2-Kunden absichern

Shortnews: Der o2-Mutterkonzern Telefónica verkauft ab sofort die Bewegungsdaten seiner deutschen Kunden an dritte Unternehmen. Wir haben euch darüber bereits unterrichtet. Mithilfe der Daten können andere Unternehmen Bewegungsmuster im Handel nachvollziehen und so Angebote steuern. Auch Betreiber von Shopping-Centern wollen wissen, wie die Kundenströme durch das Einkaufszentrum laufen. In Zukunft werden Bewegungsmuster für Firmen immer interessanter – kaum vorstellbar, was mit der exakten Ortung der Kunden alles möglich ist. Sowohl online als auch offline.

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Natürlich versichert der Konzern, dass die Daten mit dem Anonymisierungsverfahren im Sinne des §3 Abs. 6 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine faktische Anonymität gewährleisten, es also keine Rückschlüsse auf die Person geben kann.

Kunden können dem Vorhaben dennoch widersprechen. Dazu hat Telefónica schon als Teil der Datenanalyse eine Webseite ins Netz gestellt, auf der die Nutzer ihren aktuellen Status einsehen und ändern können. Hier könnt ihr also selbst entscheiden, ob eure ortsbasierten Bewegungsmuster mitgeschnitten, analysiert und verkauft werden sollen.

[So] sollen Sie als Kunde von Telefónica immer selbst die Kontrolle über die Nutzung Ihrer Daten behalten. Deshalb können Sie hier den aktuellen Status für die Verwendung Ihrer Daten prüfen und diesen bei Bedarf ändern. Dieser Service steht für Kunden aller Marken in den Netzen von O2 und E-Plus bereit.

Langfristig hatte das Unternehmen mal versprochen, Anreize über ein Belohnungssystem zu schaffen. Davon fehlt allerdings bis dato jede Spur.

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Philipp Tusch
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18 Kommentare zu dem Artikel "Verkauf der Bewegungsdaten: So können sich o2-Kunden absichern"

  1. Rene 28. September 2016 um 07:17 Uhr ·
    Voreingestellt sollte immer „Daten nicht nutzen“ sein. Firmen, die gegen solche Voreinstellungen verstoßen, müssten ordentlich zur Kasse gebeten werden (mein Vorschlag: 20 Mio. €) Unsere Datenschutzgesetze müssen dringend aktualisiert werden. Strafen sollten drastisch erhöht werden. Ich verstehe nicht, warum wir in vielen Bereichen immer noch so niedrige Strafen haben, der Staat braucht doch Geld, da könnte er es sich locker holen, genauso wie z. B. bei Bußgeldern im Straßenverkehr (Handy am Steuer: 2000 € würde ich nehmen, Verstoß gegen zu viele Werbeeinblendungen: 5 Mio. pro Verstoß wäre locker von RTL und Co. zu holen usw.).
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    • IFön 28. September 2016 um 07:31 Uhr ·
      Du hast ja Vorstellungen…
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      • Ro 28. September 2016 um 07:57 Uhr ·
        Und wie viel Strafe sollte es kosten, wenn man beim ausparken zu lange braucht, sodass das Auto hinter einem völlig sinnlos den Motor laufen lassen muss, und somit die Umwelt verpestet? Ich denke mit einer Geldstrafe ist hier nicht genug getan
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      • inu 28. September 2016 um 22:43 Uhr ·
        IFön, Rene hat da mindestens die gleichen Vorstellungen, wie z. B. ich – wobei ich selber bei der Bestrafung von ohne = gegen den Willen der Betroffenen voreingestellten Datennutzungen reine Geldstrafen, egal, wie hoch, bei weitem nicht als ausreichend ansehe: hier sollten -mindestens!- für die Verantwortlichen bereits bei erstmaligem Verstoß neben der Geldbuße bedingte Freiheitsstrafen, bei mehrmaligem Verstoß unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, welche in jedem Fall so hoch ausfallen sollten, daß der-/diejenigen dann als vorbestraft gelten. Wetten, daß dann mit unseren Daten weniger Schindluder getrieben würde? :-< … … …
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  2. RAMPUNK 28. September 2016 um 07:23 Uhr ·
    Jetzt sollten so langsam auch alle die, die immer so naiv behaupten ihnen sei egal was mit ihren personenbezogenen Daten passiere aufwachen. Leute, wacht auf und geht when sollche Machenschaften an!!
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  3. MSG 28. September 2016 um 07:23 Uhr ·
    Mal gespannt, wann Telekom und Vodafone nachziehen.
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    • Name 28. September 2016 um 07:46 Uhr ·
      Bei den Preisen müssten die das allerdings nicht.
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      • Didius 28. September 2016 um 10:53 Uhr ·
        Was für ein Quatsch. Als ob das damit etwas zu tun hätte…
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      • Name 28. September 2016 um 15:06 Uhr ·
        Stimmt, warum VERKAUFT man Bewegungsdaten? Natürlich nicht, weil es Geld bringen würde… Die Telekom und Vodafone machen dank der hohen Preise genug Gewinn.
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  4. Benjamin 28. September 2016 um 07:45 Uhr ·
    Muss o2 nicht jeden Kunden über diese Änderung einzeln informieren? z. B. per E-Mail oder Brief?
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  5. Kevin 28. September 2016 um 08:06 Uhr ·
    Sind davon alle Anbieter betroffen, die das o2 Netz nehmen (Drllisch usw), oder nur o2 direkt ?
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    • Benjamin 28. September 2016 um 09:10 Uhr ·
      „Dieser Service steht für Kunden aller Marken in den Netzen von O2 und E-Plus bereit.“
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  6. Knattertong 28. September 2016 um 08:16 Uhr ·
    Gilt das auch für Firmen die das Netz mitbenutzen wie zB Winsim etc?
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  7. Tom 28. September 2016 um 10:18 Uhr ·
    Kann einer sagen ob man somit eine Sonder Kündigung hat???
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  8. Wicki 28. September 2016 um 10:26 Uhr ·
    Funktioniert bei mir nicht, bekomme den Code per SMS zugeschickt, finde aber nirgends die Möglichkeit ihn einzugeben !
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  9. Halb&Halb 28. September 2016 um 10:33 Uhr ·
    Erst werden die Bewegungsdaten verkauft und mit diesem Geld können sie dann das Belohnungssysystem einführen. Logisch ;)
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  10. Sepp 28. September 2016 um 20:29 Uhr ·
    Absolute Frechheit. 90 Prozent der Leute wissen nix davon. Sollte so eingestellt sei, das keine Daten übermittelt werden und wer möchte gerne eine entsprechende Freischaltung vornehmen kann.
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    • inu 28. September 2016 um 22:47 Uhr ·
      Und Frechheit Nr. 2 ist, daß die Änderung von Aktiv auf Nichtaktiv 24 Stunden in Anspruch nehmen soll – bis dahin können viele Daten bereits verkauft sein. Hoffentlich wird hier die StA bald einschreiten – Datenmißbrauch ist hierzulande strafbar! …
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