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StreamOn: Wie die Telekom die Netzneutralität bedroht

Im April startet die Telekom mit StreamOn einen neuen Service, der es einigen Kunden ermöglicht, Musik- und Videostreaming-Dienste von Partnerunternehmen zu nutzen, ohne dabei Inklusiv-Volumen zu verbrauchen. Das ist ein Angriff auf die Netzneutralität, mahnen Verbraucherschützer.

In den USA bietet die Telekom schon längere Zeit eine ganze Reihe von Partnerschaften an, mit der Kunden die Dienste der Partner nutzen können, ohne auch nur ein einziges Bit ihres Datenvolumens zu verlieren. Dieses sogenannte „Zero-Rating“ ermöglicht den Kunden dort bereits seit 2015 neben Apple Music auch Videostreaming-Angebote wie Netflix, Fox oder HBO grenzenlos zu nutzen. Entsprechende Gesetzesentwürfe zur Sicherung der Netzneutralität, wie der Global Online Freedom Act, wurden dort bislang abgelehnt.

„StreamOn“ ab April in Deutschland

Ab dem 19. April ist für einige Nutzer nun auch in Deutschland eine entsprechende Tarifoption verfügbar. Das Audio-Streaming lässt sich für Nutzer eines Magenta-Tarifs ab der Größe „M“ und das Video-Streaming zusätzlich ab Größe „L“ kostenlos hinzubuchen. Ein Segen für viele Deutsche Nutzer, denen im Vergleich zu anderen Ländern nur geringe Daten-Freigrenzen zu hohen Preisen zugesprochen werden. Etwa jeder vierte Nutzer erreicht hierzulande die Grenzen seines Inklusiv-Volumens. Nutzer der Tarifoption müssen jedoch eine Reduktion der Auflösung auf DVD-Qualität in Kauf nehmen.

Neben den abgebildeten Anbietern befindet sich auch Spotify in Gesprächen mit der Telekom. Erst im vergangenen August hatte die Telekom ein Exklusivangebot eingestellt, bei dem die Spotify-Nutzung nicht angerechnet wurde, wenn der Dienst über die Telekom bezahlt wurde. Als Grund für diesen Schritt nennt die Telekom in ihrem Blog eine Vervierfachung des Datenverkehrs nach Einführung der Option, die folglich massive Mehrkosten verursachte. Tatsächlich kassierte die Spotify-Flatrate jedoch massive Kritik, weil sie es schwächeren Konkurrenten noch schwerer machte, sich gegen den finanzstarken Rivalen durchzusetzen.

EU-Verordnung stärkt Netzneutralität

Bild: Shutterstock

Hinzu kam die EU-Verordnung 2015/2120, welche am 30. April 2016 in Kraft trat. Darin steht:

Anbieter von Internetzugangsdiensten behandeln den gesamten Verkehr (…) gleich, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.

Sie enthält jedoch gleich mehrere Ausnahmen, mit denen dieses Grundprinzip der Nicht-Diskriminierung ausgehebelt werden kann. Dazu zählen beispielsweise „Spezialdienste, die keine Internetzugangsdienste sind“ und mehr Bandbreite und Störungsfreiheit benötigen als beispielsweise der Versand einer E-Mail. Während die EU-Kommission dabei an künftige Verkehrssteuerungssysteme und Telemedizin denkt, kategorisiert der Vorstandsvorsitzender der Telekom, Timotheus Höttges, auch Videokonferenzen und Online-Spiele als solche Spezialdienste und erwog, Gebühren von den Dienstanbietern für die Übertragung in „gesicherter Qualität“ zu kassieren. „Das klingt – mit Verlaub – nach Schutzgelderpressung,“ urteilte die Zeit damals.

Verschiedene Auslegungen

Tatsächlich obliegt die Konkretisierung der Verordnung den europäischen Regulierungsbehörden und im Streitfall auch den Gerichten. Die Telekom testet mit gezielten Angriffen auf die Netzneutralität ihre Grenzen aus, sieht dich jedoch auf der sicheren Seite: „Wir verletzen hier keine Netzneutralitätsregeln, weil wir alle Interessenten und Partner gleich behandeln“, betonte Telekom-Chef van Damme.

Für den Begriff der „Netzneutralität“ existieren verschiedene Auslegungen. Er wird in der EU-Verordnung nicht explizit genannt. Der Paragraph 41a des Telekommunikationsgesetzes zur „Netzneutralität“ soll lediglich vermeiden, dass Dienste mutwillig behindert werden.

In der Regel wird darunter jedoch die Gleichbehandlung von Daten – unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt und Anwendung – verstanden. Allen Datenpaketen wird also die gleiche Qualität in Bezug auf die Übertragungsrate, Paketverlust und Verzögerung zugesprochen. Unterschiedliche Dienste besitzen jedoch unterschiedliche Anforderungen an die Übertragungsqualität. So benötigen Telefonate beispielsweise nur eine geringe Datenrate, verlangen aber auch nach einer möglichst geringen Paketlaufzeit, um Verzögerungen gering zu halten. Entsprechende Priorisierungen dienen in der Netzwerkverwaltung dazu, Datenstaus zu vermeiden. Daher gibt es daneben auch eine weniger strenge Interpretation des Begriffes, der lediglich voraussetzt, dass gleiche Dienste gleich behandelt werden. Dies entspricht in etwa der Sichtweise der Telekom:

„StreamOn basiert auf einem offenen, diskriminierungsfreien Angebot, an dem jeder [legale] Anbieter von Audio- und/ oder Video-Streaming-Diensten auf Wunsch teilnehmen kann,“ wirbt die Telekom auf ihrer Website.

Der strengeren Interpretation des Neutralitätsbegriffs kann diese Begründung jedoch nicht standhalten, da sich das Angebot auf Audio- und Video-Streaming (der Vertragspartner) beschränkt und damit alle anderen Nutzungsarten, wie Spiele, Filesharing, Texte oder Kommunikation benachteiligt. Auch Video-Anrufe schließt die Telekom in den Nutzungsbedingungen für StreamOn explizit aus und zeigt damit ihre Entscheidungsmacht.

Damit verschafft die Telekom eigenen Diensten wie Entertain TV mobil, Telekom Basketball und Telekom Eishockey einen Vorteil im eigenen Netz. Unerwünschte Dienste wie Videotelefonie oder Kommunikationsdienstleister werden hingegen benachteiligt. So verbot T-Mobile beispielsweise VoIP-Dienste und sperrte 2009 beispielsweise die Nutzung von Skype, um der Konkurrenz günstiger Internet-Telefonie zu entgehen. Offiziell argumentierte der Konzern mit der Leistungsfähigkeit des Netzes, welche durch die Datenverbindungen gefährdet werden könne.

Fazit

Die Telekom testet mit gezielten Angriffen die Grenzen der Netzneutralität und nutzt den Schritt geschickt, um sich als innovativer Anbieter neuer Freiheiten zu feiern und ganz nebenbei eigene Services wie das Entertainpaket zu bewerben. In Wahrheit stärkt sie jedoch ihre bestehende Machtposition, mit der Sie unliebsame Dienste weiter benachteiligt. Mit ausreichend hohen Freivolumen oder gar ungedrosselten Flatrate-Tarifen zu attraktiven Preisen wäre den Kunden besser geholfen.

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Marcel Gust
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29 Kommentare zu dem Artikel "StreamOn: Wie die Telekom die Netzneutralität bedroht"

  1. Nick 5. April 2017 um 13:41 Uhr ·
    Für mich stellt sich nur die Frage, ob ich beispielsweise dann das Apple Music Abo über die Telekom haben muss oder es auch mit den Abos funktioniert, die direkt über die jeweiligen Anbieter laufen? ?
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    • Schmeight 5. April 2017 um 16:08 Uhr ·
      Du musst den service nicht über die telekom buchen! Geben sie so auf der homepage an! Du brauchst einen legalen zugang zu einem der partner anbieter, worüber du buchst und bezahlst ist dabei irrelevant.
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    • Marcel Gust 6. April 2017 um 11:15 Uhr ·
      Es ist so, wie Schmeight bereits geschrieben hat. Die Frage ist eher, ob kleine Streaming-Anbieter nicht den Aufwand scheuen, Partner zu werden. Denn wenn man mal weiter denkt, könnte ja jeder Provider sein eigenes Partnerprogramm aufsetzten. Allein in Deutschland gibt es über 40 verschiedene Anbieter …
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  2. SirPeoples 5. April 2017 um 13:55 Uhr ·
    Ich finde das Top, aber schauen wir erst mal
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  3. Ja 5. April 2017 um 14:10 Uhr ·
    Ja
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  4. Jo 5. April 2017 um 14:14 Uhr ·
    Jeder wird gleich behandelt mit Bilder oder Inhalt. Und jeder kann Video und Audio Partner werden ohne ein Cent zu bezahlen.
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    • ThomasF 5. April 2017 um 18:11 Uhr ·
      Glaubst du :-)
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    • powpow 8. April 2017 um 16:12 Uhr ·
      Und jeder kann wieder aus dem Programm rausfliegen. Telekom spielt den Datentroll an der Internetbrücke. Ziemlich erbärmlich, und wird hoffentlich verklagt. Kann auch keine Gleichbehandlung von Daten erkennen. Der eine Videostream ist volumenmäßig umsonst, der andere nicht. Die Behandlung wird also nach Anbieter aufgelöst, Daten werden also nicht gleich behandelt.
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  5. Stephan 5. April 2017 um 14:23 Uhr ·
    Gutes Fazit! Stimmt total!
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  6. Luke 5. April 2017 um 14:38 Uhr ·
    TRUE
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  7. ThomasF 5. April 2017 um 14:45 Uhr ·
    Na ja wenn ich so die Kommentare darüber hier lese, denken die Leute nicht weiter. Ich unterstütze das jedenfalls nicht. Zudem muss man erst mal 45,- im Monat berappen. Dazu kommt noch zB 10,- Spotify. Ich habe für 19,- 5gb und höre viel Radio übers Netz und komme nicht annähernd an die 5 gb. Da wird einem wieder versucht was als ganz besonders toll zu verkaufen und die Leute fallen darauf rein.
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    • Artur 5. April 2017 um 20:29 Uhr ·
      Ich habe 4gb und alleine durch Napstar wird mir etwa 1gb „geklaut“. Ich finde es geht in die richtige Richtung.
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    • Isheep 6. April 2017 um 00:04 Uhr ·
      Wieso wird es denn verkauft es wird doch geschrieben das man es „kostenlos“ dazu buchen kann. Hat also nur Vorteile die Telekom behindert weder jemanden noch wird wer benachteiligt und wenn dir 45 Euro zu teuer sind dann bist du halt bei nem anderen Anbieter kannst aber nicht den selben Service erwarten.
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      • powpow 8. April 2017 um 16:14 Uhr ·
        Immer süß wenn jemand sich nur als Konsument sieht, und sein Hirn offensichtlich auch nicht über diesen Horizont hinweg denken kann. Dein Name ist wirklich passend gewählt…
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  8. Henry 5. April 2017 um 15:13 Uhr ·
    Welch unsinniger Artikel. Da haben Sie den Begriff Netzneutralität aber gänzlich falsch verstanden. Zwar wird auch im Artikel „In der Regel wird darunter jedoch die Gleichbehandlung von Daten – unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt und Anwendung – verstanden.“ geschrieben, das eigentliche Problem aber von ganz anderer Seite beleuchtet. Es geht hier doch vielmehr um die sogenannte Usage-of-Facility Klausel im EU-Wettbewerbsrecht die zum Beispiel besagt, dass die Deutsche Bahn ihre Infrastruktur gegen eine Gebühr auch anderen Wettbewerbern zur Verfügung stellen muss! Genauso ist die Telekom zu solchen Eingeständnissen im Sinne des Wettbewerbserhalt verpflichtet und muss sein Angebot des „gratis“ Streaming faktisch jedem Unternehmen anbieten (was die Telekom ja offenkundig tut). Auch der sonderbar polemische Satz „Die Telekom testet mit gezielten Angriffen die Grenzen der Netzneutralität“ ist hart an der Grenze zum Pseudo-Intellektionismus. Überlasst die Marktanalysen lieber den Profis, Jungs!
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    • Schmeight 5. April 2017 um 16:10 Uhr ·
      Guter mann ??
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    • Jabada 5. April 2017 um 17:23 Uhr ·
      Also wäre es keine Beschneidung der Netzneutralität, wenn die Telekom beim normalen Hausanschluss nur noch 80 Gigabyte Datenvolumen für alle Dienste zur Verfügung stellt außer für die Dienste, welche an die Telekom einen monatlichen Beitrag zahlen, denn diesen stellt die Telekom ja quasi dann auch ihre Infrastruktur zur Verfügung, oder verstehe ich das jetzt falsch?
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    • Halaton 5. April 2017 um 17:41 Uhr ·
      Sehr gut, danke für diese Richtigstellung!!
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    • 5. April 2017 um 17:52 Uhr ·
      Nein, Netzneutralität ist schon das, was im Artikel beschrieben wird. (Siehe Wikipedia) Das von Dir genannte Problem ist ein anderes, aber natürlich ebenso wichtiges. Und es wird eben nicht jedem Unternehmen angeboten, sondern nur Musik und Videostreamingdiensten …
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    • powpow 8. April 2017 um 16:18 Uhr ·
      Und, gabs fürs stiefellecken nen extracheck oder machst du das weil du zeigen willst was für ignoranter und geldgeiler vogel du bist? Ich meine seriously? Du checkst nichtmal was Netzneutralität ist und verteidigst die Telekom damit, das sie weil sie scheisse macht, diese scheisse nun noch ausbauen muss? Wow. Da liegt mir echt ein geh sterben auf der Zunge.
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  9. Goetz 5. April 2017 um 15:14 Uhr ·
    Die Telekom hat in den vergangenen zwei Jahren allerdings auch mehrfach das Inklusivdatenvolumen verdoppelt. Zuletzt erst im letzten Monat die Volumina der Data Complete-Tarife. Diese Inklusivvolumina sind frei zu verwenden.
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  10. Displayshamburg 5. April 2017 um 16:18 Uhr ·
    Wäre ich Verbraucherschützer würde ich sagen diese ganze Volumen Sache gehört verboten ? Die Bereitstellung an sich einmal bezahlen lassen und gut sie möchten 100m/Bit Speed 12,99 im Monat sie möchten Full Speed 17,99 und fertig egal wie viel wie oft wie lange Meine Meinung
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    • Baumgärtner 5. April 2017 um 16:35 Uhr ·
      Meter pro Bit??
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  11. Halaton 5. April 2017 um 17:43 Uhr ·
    Was oder wer hindert Vodafone oder o2 daran, auch so etwas anzubieten?? Bestimmt nicht die Angst, nicht ’netzneutral‘ zu sein.
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  12. Apfelschorsch 5. April 2017 um 18:19 Uhr ·
    Jetzt kommt mal was tolles und dann wird gelabert. Netzneuzralität ….was für ein pus. Dann sollen die anderen das auch machen
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  13. Isheep 6. April 2017 um 00:00 Uhr ·
    Finde ist ne super Sache und die anderen Anbieter werden vllt nachziehen. Zahle 45€ für meinen Magenta happy L 6gb Tarif und bin voll zufrieden, das ich jetzt youtube und co nutzen kann ohne an eine evtl drosselung zu denken ist echt super. Verstehe nicht wieso man sich über nen Zugeständnis überhaupt aufregen sollte wem das zu teuer ist der zahlt halt weniger bei anderen Anbietern hat aber auch nicht den Service fertig, jedem selbst überlassen.
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    • powpow 8. April 2017 um 16:21 Uhr ·
      Es ist kein Zugeständnis. Es ist der Troll an der Brücke der die Hand aufhält und an Inhalten und Diensten anderer mitverdient. Und ist ja nicht eh schon so als wäre das Internet in Deutschland dezent rückständig. Und ehrlich gesagt kann es das sein, dank Menschen wie dir, die sowas als Fortschritt sehen. Top. Danke dafür nochmal.
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  14. Attila 6. April 2017 um 15:55 Uhr ·
    Das ist ein guter Schritt hin zum unendlichen highspeed surfen!
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    • powpow 8. April 2017 um 16:24 Uhr ·
      Ne der ISP wird zum Super-Troll. „Unendlich highspeed“ surfen. Du meinst bei dem Netz bei dem bereits geklagt wird, weil der Ausbau so unglaublich scheisse ist, das Deutschland schlechter als ein Entwicklungsländer dasteht? Nice. Mehr fernab der Realität ist man wahrscheinlich nur noch wenn man sich ne VR Brille aufsetzt.
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