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Samsungs De-Facto-Chef Lee Jae Young entgeht vorerst Haftstrafe

Im Fall um die Bestechung einer engen Vertrauten von südkoreas Präsidentin Park, entgeht Samsungs De-Facto-Chef Lee Jae Young vorerst einer Haftstrafe, berichtet Bloomberg.

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Bild: Shutterstock

Nach einem Herzinfakt im Jahr 2014 wurde Samsungs Firmenchef Kun-hee Lee bettlägrig. Seither führt sein 48 Jahre alter Sohn und Vize-Chef Jae Young Lee das operative Geschäft. Ihm wird vorgeworfen, Soon-sil Choi – eine enge Vertraute von südkoreas Präsidentin Park – mit Spenden in Höhe von umgerechnet über 34 Millionen Euro an ihre beiden Stiftungen bestochen zu haben, damit diese einen positiven Einfluss auf die Entscheidung über eine wichtige Fusion ausübt. Konkret ging es um den Zusammenschluss der beiden Samsung-Töchter Cheil Industries und Samsung C&T, mit dem Lee seine Kontrolle über den Multikonzern festigen wollte. Kritiker befüchten, den wachsenden Einfluss der Familie in der Region.

Sonderermittler hatten unter anderem E-Mails auf einem Tablet ausgewertet, welches der engen Vertrauten, Choi, gehören soll. Eine der E-Mails soll nahegeleget haben, das Choi Spenden von Samsung erhielt. In einer 22-stündigen Vernehmung hatte Lee einige der Vorwürfe eingeräumt und andere bestritten, so ein Sprecher der Sonderermittler letzte Woche. Diese forderten daraufhin, Haftbefehl wegen versuchter Bestechung, Meineid und Unterschlagung zu erlassen. Dem stimmte das Gericht aus Mangel an Beweisen jedoch nicht zu und verhängte lediglich ein Ausreiseverbot für Lee. „Zu diesem Zeitpunkt ist es schwierig, die Notwendigkeit eines Arrestes zu rechtfertigen“ sagte der zuständige Landesrichter Eui-yeon Cho am Dienstag Morgen in Seoul. Die gesammelten Beweise reichen möglicherweise nicht für eine strafrechtliche Verfolgung. Ein Sprecher der Anklage kritisierte diese Einschätzung. Er glaubt nicht, dass Lee unter Druck gesetzt worden zu sei, die Zahlungen zu leisten, wie dieser selbst behauptet. In einer Anhörung im Dezember sagte Lee noch aus, niemals Spenden im Austausch für eine bevorzugte Behandlungen bei der Fusionsentscheidung angewiesen zu haben. Er gab jedoch zu, sich privat mit Präsidentin Park getroffen und für den Reitunterricht ihrer Tochter auch ein Pferd im Wert von umgerechnet rund 800.000 Euro zur Verfügung gestellt zu haben.

Lee behält damit vorerst die Kontrolle über die Geschäfte des mächtigsten Konzerns des Landes. Der Konzern behält damit seine Führung und kann sich weiter vom Note-7-Debakel im letzten Jahr erholen. Die Ermittlungen in dem Fall sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Die Untersuchungen gegen Samsung sind Teil einer ganzen Reihe von Anschuldigungen die duzende koreanische Unternehmen gegenüber der Vertrauten Choi erheben. Der Skandal legt die Nähe von Südkoreas Politik zur Wirtschaft offen und bewegt Millionen Koreaner zum Protest auf die Straßen zu gehen und die Führung von Präsidentin Park infrage zu stellen. Das Verfassungsgericht wird in einem gesonderten Verfahren entscheiden, ob sie ihres Amtes enthoben wird.

→ Mehr zur politischen Dimension berichtet die Neue Zürcher Zeitung.

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Marcel Gust
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18 Kommentare zu dem Artikel "Samsungs De-Facto-Chef Lee Jae Young entgeht vorerst Haftstrafe"

  1. PDdy 19. Januar 2017 um 12:02 Uhr ·
    Jetzt haben die Fanboys wieder Futter zum drüber herziehen , aber bevor ihr anfangt , kurz überlegen was Apple macht .
    iLike 48
    • Rumgehackt 19. Januar 2017 um 12:45 Uhr ·
      Was macht Apple denn?!? Und wenn dann bitte mit Quellenangabe. Ich frage mich immer wieder aufs Neue was ihr Androiden hier im Forum wo es fast nur um das Thema Apple geht überhaupt zu suchen habt. In eurem Forum scheint nicht so viel los zu sein denn eine andere Erklärung habe ich dafür nicht.
      iLike 31
      • :) 19. Januar 2017 um 16:21 Uhr ·
        *hust*Irland*hust hust*da war doch was mit Irland *hust hust stirbt an husten*
        iLike 36
      • PDdy 19. Januar 2017 um 19:08 Uhr ·
        Danke @:) Aber das wollen die Fanboys ja nicht hören .
        iLike 31
    • PDdy 19. Januar 2017 um 12:55 Uhr ·
      Hört das nie mehr auf mit dir?
      iLike 3
      • Rumgehackt 19. Januar 2017 um 13:22 Uhr ·
        In welcher Hinsicht sollte ich aufhören?!? Weil ich vielen Usern hier die keine Ahnung haben wo du dich definitiv zu zählen kannst die Wahrheit um die Ohren schlage oder warum?
        iLike 10
      • . 19. Januar 2017 um 16:12 Uhr ·
        @ Rumgehackt Das sind 2 unterschiedliche, der mit dem Apple Logo als Bild ist der richtige
        iLike 3
    • Siglinde 19. Januar 2017 um 13:39 Uhr ·
      Was ist das für eine unqualifizierte Antwort auf den Bericht? Selbst wenn man Apple-Produkte genial findet, so erschließt sich mir nicht, was ich dann über die Konkurrenz herziehen sollte – das hat doch mit den Apple-Produkten gar nichts zu tun.. Davon mal abgesehen, gehört Samsung überhaupt noch zur Konkurrenz?
      iLike 4
    • TM 19. Januar 2017 um 14:10 Uhr ·
      Immer von der „Wahrheit“ faseln und nichts konkretes bringen. So hab ich das gern
      iLike 1
  2. Rumgehackt 19. Januar 2017 um 12:03 Uhr ·
    Er hat den Richtern bestimmt ein iPhone versprochen.
    iLike 17
  3. Nighty 19. Januar 2017 um 12:44 Uhr ·
    Die Richter haben wahrscheinlich gegen die Haft entschieden, weil keine Fluchtgefahr besteht. Das Verfahren geht ja weiter, bzw die Anschuldigung ist immer noch vorhanden und es wird weiter ermittelt.
    iLike 4
  4. Reality distorted iSheep 19. Januar 2017 um 13:38 Uhr ·
    Es geht hier um Untersuchungshaft, nicht um die Strafe, die ja erst noch vor Gericht verhandelt werden muss.
    iLike 2
  5. Tomsi 19. Januar 2017 um 15:43 Uhr ·
    Für mich gibt es nur Apple und das heißt wirklich nur Apple seitdem ist das iPhone gibt hat es immer Qualität klar gibt es bessere Smartphones mit bessere Kameras besseren Displays oder sonst was allerdings kann diese geile Qualität und das geile Gefühl eines Smartphones wie das iPhone keine auf den Markt bringen
    iLike 0
    • User 19. Januar 2017 um 17:29 Uhr ·
      Satzzeichen, die man kennen und nutzen sollte: Das „Komma“: , Der „Punkt“: . Das „Fragezeichen“: ? Das „Ausrufezeichen“: ! Der „Doppelpunkt“: :
      iLike 7
      • Holger 19. Januar 2017 um 18:38 Uhr ·
        Und wo kommen die hin ? Gibt es Unterschiede ?
        iLike 2
  6. inu 19. Januar 2017 um 17:37 Uhr ·
    Herr Gust, bereits der erste Satz Ihres Beitrags enthält zwei Rechtschreib-Fehler: „Südkoreas“ wird als Substantiv groß geschrieben, und zwischen „Park“ und „entgeht“ kommt kein Komma. „Zeig mir, wie Du schreibst, und ich sag Dir, wer Du bist.“ … … …
    iLike 3
    • Wessalius 19. Januar 2017 um 19:50 Uhr ·
      Welcher normale Mensch regt sich über zwei Fehler auf? Einfach drauf hinweisen und fertig sage ich da nur. Damit meine ich nicht nur dich Inu sondern auch alle anderen Deutschlehrer hier.
      iLike 8
  7. Roland ?? 19. Januar 2017 um 23:22 Uhr ·
    Langsam wirds niveulos ?
    iLike 3

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