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Prepaid-Karten künftig nur mit Ausweis: So kompliziert wird es

Eine-Mobilfunkanlage-von-Vodafone-D2-auf-einem-Hausdach-in-Duesseldorf

Verschärfte Anti-Terror-Gesetze verbieten ab Juli den Verkauf anonymer Prepaid-SIM-Karten. Damit könnte ein Erfolgsmodell zu Ende gehen. Viele Anbieter erwarten einen Umsatzeinbruch. Dabei ist die Wirksamkeit der Maßnahme umstritten.

Vor 20 Jahren – 10 Jahre vor dem ersten iPhone – brachte der inzwischen von Telefónica aufgekaufte Mobilfunkanbieter E-Plus mit der „Free & Easy Card“ die erste Prepaid-SIM-Karte auf den deutschen Markt. Das Prepaid-Modell ist seither zu einer echten Alternative für vertragsscheue Gelegenheitstelefonierer geworden.

Die Prepaid-SIM-Karte erfordert keinen Vertragsabschluss und folglich auch keine Vertragslaufzeit oder Bonitätsprüfung. Sie wird einfach mit einem Geldbetrag aufgeladen, der anschließend abtelefoniert werden kann. Einen Mindestumsatz oder regelmäßige Kosten, wie die Grundgebühren bei Verträgen, gibt es in der Regel nicht. Durch die volle Kostenkontrolle gewann die Prepaid-Karte nicht nur bei Jugendlichen und Studenten rasch an Beliebtheit und wurde bald auch von großen Handelsketten und Discountern verkauft.

Circa 8 bis 9 Millionen Karten gingen pro Jahr über die Ladentheke. Zeitweise waren fast 70 Millionen Karten in Deutschland aktiviert. Heute sind es immerhin noch rund 60 Millionen. Ein lohnendes Geschäft. Viele Händler griffen das Geschäftsmodell auf und verkauften schließlich ihre eigene Karten. Der Discounter Aldi wurde mit „Aldi Talk“ sogar zum Marktführer der Branche.

Neue Anti-Terror-Gesetze

Doch auch Terroristen und anderen Kriminellen nutzten Prepaid-Karten, um ihre Straftaten zu koordinieren. Sie kauften anonym oder mit falscher Identität große Mengen auf Vorrat, um ihre Identität zu verschleiern uns Spuren zu verwischen: Nach jedem Anruf schoben sie einfach eine neue Karte ins Handy, und machten es Sicherheitsbehörden schwer, sie abzuhören und zu verfolgen.

In Ungarn nutzen Hintermänner der Terrormiliz „IS“ den Namen eines verstorbenen Obdachlosen, um 200.000 Prepaid-Karten zu kaufen. Auch die Attentäter aus Paris und Brüssel sollen Karten dieser Charge bei sich gehabt haben.

Die – eigentlich unveränderliche – eindeutige IMEI-Nummer des Handys reicht zur Identifizierung nicht aus, weil sich diese auf einigen Geräten per Software ändern lässt. Das ist in Deutschland nicht ausdrücklich per Gesetz verboten und würde Kriminelle vermutlich auch nicht abhalten.

Komplizierter als ein Vertragsabschluss

Bild: Shutterstock

Einige Händler erwarten, dass sich viele Kunden vor dem 1. Juli in letzter Sekunde mit einer freigeschalteten Karte eindecken, sodass der Absatz noch einmal kurz ansteigt, bevor er schließlich einbricht. Ab diesem Datum müssen sich Kunden beim Kauf einer Prepaid-Karte und bei deren Freischaltung wie bei einem Vertragsabschluss identifizieren.

Experten schätzen, dass eine gesetzeskonforme Identitätsfeststellung etwa 3-5 Minuten in Anspruch nehmen wird. Lange Schlangen an den Supermarktkassen wären die Folge. Rossmann und Kaufland haben daher bereits entschieden, die Identifizierung keinesfalls an der Kasse vorzunehmen. In vielen Elektronikmärkten gibt es bereits Schalter für besonders beratungsintensive Produkte, wie Finanzierungen, die man dazu nutzen könnte.

Alternativ könnte die Identifikation per Videochat vorgenommen werden, wie sie beispielsweise einige Banken bereits nutzen. Dabei werden das Gesicht und der Ausweis in die Kamera gehalten und von einem Mitarbeiter abgeglichen. Dieser stellt zusätzlich ein paar Kontrollfragen wie zum Beispiel nach dem Geburtsdatum. Um profitabel arbeiten zu können, müssen solche Dienstleister etwa 3-4 Euro pro Videocheck in Rechnung stellen – ein enormer Kostenfaktor bei Einstiegspreisen ab 9,95 Euro für eine SIM-Karte mit 10 Euro Startguthaben. Tariferhöhungen könnten die Folge sein. Für den belgischen Markt hat Aldi aufgrund des teuren und aufwändigen Identifikationsprozesses bereits seinen Rückzug angekündigt. Welche Schritte man für Deutschland plant ist nicht nicht bekannt.

Einige Anbieter halten die befürchteten Umsatzeinbrüche hingegen für Spekulation und sehen keine Bedrohung für das Erfolgsmodell, welches vor allem auf einfachen und übersichtlichen Tarifmodellen beruht.

Umstrittene Wirksamkeit

Gesetze unter der Lupe

Da die neuen Gesetze nicht EU-weit umgesetzt werden, ist fraglich, in wie weit sie ihr erklärtes Ziel überhaupt erreichen können. Kriminelle können künftig einfach ausländische Prepaid-Karten (z.B. aus Österreich) nutzen und die neuen Gesetze damit kurzerhand umgehen. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass Karten weiterverkauft werden und die wahren Nutzer damit weiterhin unbekannt bleiben.

[via golem.de]

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Marcel Gust
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39 Kommentare zu dem Artikel "Prepaid-Karten künftig nur mit Ausweis: So kompliziert wird es"

  1. Heinz 10. April 2017 um 12:50 Uhr ·
    Genial! oder man filtert nicht durch Ausweise sondern durch Faktoren des Aussehens – würde schneller gehen wär aber genau so sicher
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    • Lars 10. April 2017 um 13:12 Uhr ·
      „Alternativ könnte die Identifikation per Videochat vorgenommen werden, wie sie beispielsweise einige Banken bereits nutzen. Dabei werden das Gesicht in die Kamera gehalten und von einem Mitarbeiter überprüft“ Denke das wird auch gemacht wenn ich die Text Zeile richtig verstehe.
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    • Kaktus 10. April 2017 um 13:37 Uhr ·
      Ganz tolle Idee ? Der Südländische Typ bekommt kein Prepaid mehr, oder wie ist das zu verstehen..
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    • Jeff 10. April 2017 um 13:59 Uhr ·
      Wer hässlich ist, ist raus? ;)
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    • 12 jähriger opa 10. April 2017 um 14:07 Uhr ·
      – Heinz (87) war der fleißigste holzsammler in der hitler jugend.
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  2. DrQJr 10. April 2017 um 13:14 Uhr ·
    Haben wir in der Schweiz schon seid etwa 10 Jahren. Es gab die gleichen Stimmen, aber man gewöhnt sich an alles. Die Verkäufer werden mit der Zeit auch schneller. Und wenn man nichts illegals mit dem Handy macht, ist das auch störend wenn der Anbieter den Namen hat. Aber bei uns hat man einen anderen Weg eingeschlagen. Wer seine Sim-Karte nachträglich registriert lassen hat, hat 20.-Fr. geschenkt bekommen. Ich vermute um eine grössere Akzeptanz in der Beförderung zu bekommen.
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    • Jan 10. April 2017 um 14:10 Uhr ·
      In Deutschland ist das auch schon ewig, deshalb die Frage von mir, was sich hier eigentlich ändert. Eigentlich nichts.
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      • nighty 10. April 2017 um 14:39 Uhr ·
        @Jan. Es ist die letzten Jahre anders gewesen. Für den Kauf der Karten gab es keine Pflicht mehr, diese kommt nun einfach wieder. Die Registration dauert ja nur ein paar Minuten und sollte deshalb nicht wirklich störend sein. Für den einzelnen Kunden ja noch weniger. Denn wer kauft regelmäßig neue Simkarten? Das ist eher die Ausnahme die das tut. Außer es sind irgendwelche Aktionen oder sonstiges.
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      • Jan 10. April 2017 um 15:39 Uhr ·
        @nighty: Sprichst du von der Schweiz oder von Deutschland? Das Wort „Registration“ lässt mich Schweiz vermuten. In Deutschland gibt es die gesetzliche Verpflichtung schon lange, insofern kann ich den Bericht dazu nicht nachvollziehen.
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      • inu 10. April 2017 um 18:12 Uhr ·
        Oh doch, denn hier geht der Datenschutz endgültig vor die Hunde. BigMerkel is watching you …
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      • Genius 10. April 2017 um 22:55 Uhr ·
        ?
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  3.  adhoc 10. April 2017 um 13:29 Uhr ·
    Jeder von uns möchte Sicherheit, aber keiner möchte dafür etwas tun. Was ist dabei, sich beim Kauf zu identifizieren? Nur die unredlichen werden damit Probleme haben. Man kauft sich die Karten ja nicht täglich!
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    • Jefft 10. April 2017 um 14:02 Uhr ·
      Typische Argumentation – „Ich habe ja nichts zu verbergen.“ Zeugt von Differenziertheit.
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    • inu 10. April 2017 um 18:18 Uhr ·
      Unter „Sicherheit“ verstehe ich primär die Sicherheit meiner Daten, Adhoc. Und diese ist mit nicht mehr anonymen Prepaid-Karten definitiv nicht mehr gegeben, so man, wie ich, davon ausgeht, daß meine Daten mir gehören sollen. Unredlichkeit hat mit Datensparsamkeit/Datenschutz etwa so viel zu tun, wie Feuer mit Wasser. Adhoc, willst Du hier wirklich jedermann, welcher seine persönlichen Daten (und sei es via Prepaid-Kartenkauf) nicht preisgeben möchte, als „unredlich“ stigmatisieren ??? …
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      • Genius 10. April 2017 um 23:09 Uhr ·
        Ich welcher datenbank du wohl mit diesen aussagen landest ? Ich als dein wahrer fan wünsche dir natürlich, dass sich jemand deiner Denkweise anschließt. Sollen den diese Maßnahmen zu deinem nachteil sein – nein, natürlich nicht. Es ist doch zu unserem schutz, jedenfalls ist das doch die allg. meinung. Ich hoffe wir verstehen uns. ?. Wie immer gilt, rechtschreibfehler kannst du behalten und dienen keiner argumentation. In diesem sinn, dir alles beste – dein fan.
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      • inu 11. April 2017 um 09:13 Uhr ·
        @Genius: Fein, daß Du mein Fan bist, Genius; sollte ich aber je feststellen/beweisen (können), daß ich gegen meinen Willen in irgendeiner Datenbank lande -egal, aus welchem Grund auch immer-, dann wird mein Rechtsanwalt Arbeit bekommen. Die Verwendung von korrekter Rechtschreibung und Grammatik, Genius, steht nicht nur für hinreichende Erziehung und Beachtung der Grundgebote der Höflichkeit, sondern dient gleichermaßen dem ordnungsgemäßen Verständnis untereinander, gerade, was jegliche Art von Argumentation betrifft. Deshalb werde ich (Deine) Rechtschreibfehler (z. B. schreibst Du das Substantiv „Datenbank“ klein, desgleichen „Aussagen“, „daß“ mit 2 s, usw., usw., auch fehlt ein Komma in Deinem 4. Satz) nicht „behalten“ -könnte ich schon deshalb nicht, weil ich nicht der Autor Deiner Antwort bin-, sondern (Dir) vielmehr diese auflisten. Deine Ironie mit der allgemeinen Meinung verstehe ich schon, Genius. Ich antworte hierauf mit einer simplen Frage (an Dich): wenn alle in die Mosel springen, Genius: springst Du dann hinterher? … … … In diesem Sinne, Dir Waidmannsheil – Genius.
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      • Genius 13. April 2017 um 01:36 Uhr ·
        @ inu Nun, rechtschreibfehler die den sinn der aussage nicht verändern sind irrelevant. Sollte sich jedoch der sinn der information (analog text) oder ganz allg. die möglich den text zu lesen und zu verstehen verringern gebe ich dir recht. Natürlich bin ich froh, dass du nicht meine ansichten teillst, ansonsten würde ich ja mit mir selbst kommunizieren. Ich halte es jedoch für fraglich, sein gegenüber aufgrund von rechtschreibfehlern zu beurteilen, den vorwurf mache ich dir. Mich verwundert ein wenig deine antwort über datenbanken. Lg dein fan ?
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      • Genius 13. April 2017 um 02:04 Uhr ·
        @ inu Evtl . Könntest du mein unvermögen meinen text zu korrigieren als spiel sehen. Deine aufgabe besteht darin alle rechtschreibfehler und grammatik fehler zu finden und mich dann zu katalogisieren. ?. Nevermind , manchmal, sowie im obigen text geht es leider nicht mehr ein wort so zu manipulieren damit es deutsch konform wird, eine ordentliche texteingabe gelingt mir einfach nicht aufgrund technischer hürden und teils auch an desinteresse auf meiner seite. Meine meinung dazu steht ja oben. Ich halte dich für eine kluge person in diesem umfeld(kommentare), deswegen macht mich dein zwang des korrekten formalismus ( der sinnlos ist, wenn die information verstanden werden kann) ein wenig traurig und gleichzeitig wütend. Du bist eine wohl eine der seltenen personen hier, die auch mal überlegen kann, also solltest du deine fähigkeiten nicht so (sinnlos) verschwenden – nur meine meinung, deine wird wohl abweichen. P.s. Natürlich stehst du in vielen datenbanken ohne deine erlaubnis oder dein wissen, sonst wären viele algorithmen die dein leben (mit)bestimmen nicht möglich. Ist ein sehr interessantes thema wie ich finde. Lg dein fan ?
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    • Sascha 10. April 2017 um 18:35 Uhr ·
      Ich frag mich echt wie dieser meine Daten gehören mit Clown Inu eigentlich so lebt ?!? Wenn man seine Daten nicht rausrücken will kann man ja eigentlich auch keine Wohnung mieten, Auto kaufen, Verträge bei Stromanbietern Versicherungen Krankenkasse oder sogar nen Arbeitsvertrag und so abschließen! Geschweige denn nen neuen Ausweis beantragen denn da muss man ja auch seine Daten preisgeben und den Fingerabdruck !! ?????
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      • DoomSFG 11. April 2017 um 07:19 Uhr ·
        Kannst „NEIN❕“ rufen, wenn du nach den Fingerabdrücken gefragt wirst ? Die müssen nämlich weder eingescannt , noch draufgedruckt werden. Das ging mir zu weit.
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      • inu 11. April 2017 um 09:26 Uhr ·
        Sascha, ich frag mich zunächst, ob Du Clown irgendeine Erziehung oder Bildung genossen hast, weil Dein vorliegender Beitrag ganz offensichtlich hiergegenspricht. Von Logik ganz zu schweigen. Wenn ich eine Wohnung miete, ein Auto kaufe, Verträge (bei Stromanbietern, Versicherungen, Krankenkassen, Arbeitsvertrag, usw., usw.) abschließe, folgt meine diesbezügliche Datenweitergabe immer noch gewissen Regeln, welcher einer unbegrenzten, unkontrollierten Weitergabe entgegenstehen. Das gilt sogar für Dein Beispiel der Ausweisbeantragung! Ganz hiervon abgesehen, werde ich, gerade angesichts einer bereits bestehenden Datenabgreifpraxis, nicht freiwillig noch weiterer (nicht zwingend notwendiger) Verbreitung meiner Daten tatenlos zusehen, oder diese sogar selber fördern. Was Deine Daten angeht, Sascha, kannst Du von mir aus gerne anders -sprich: sorglos- vorgehen, meinen Segen dazu hast Du. Beleidige aber BITTE nicht diejenigen, welche, wie ich, auf Datensparsamkeit bedacht sind, bzw. schalte bitte vor dem Kommentieren Dein Gehirn ein. Danke.
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  4. Jan 10. April 2017 um 13:30 Uhr ·
    Was genau ändert sich denn jetzt? Nach dem TKG sind die Provider bereits jetzt schon verpflichtet, die entsprechenden Personendaten auch bei Prepaid-Karten zu erheben. Bitte mal genau recherchieren, wo der Unterschied zur jetzigen Rechtslage ist.
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    • Sascha 10. April 2017 um 18:06 Uhr ·
      @Jan es geht nicht um Registrierung sondern um Identifizierung! Bisher musste man ne neue Prepaid Karte auch online oder direkt im Mobilfunkladen erst Registrieren damit sie überhaupt freigeschaltet wird. Der Unterschied ist aber bisher hat keiner überprüft ob der angegeben Name,Adresse,Ausweisnummer überhaupt der echte Name und so ist! Das ändert sich ab Juni dann muss man bei der Registrierung der Neuen Prepaid Karte durch nen Identifikations-verfahren beweisen das man wirklich die Person ist für die man sich ausgegeben hat, sonst wird die Karte nicht aktiviert !!
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      • Jan 10. April 2017 um 19:07 Uhr ·
        Nochmals: Die Ausweiskontrolle steht schon lange im Gesetz (§ 111 TKG), ist also nichts Neues.
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  5. Games 10. April 2017 um 13:42 Uhr ·
    Besser gleich alle Tele. & SMS an die Polizei gleich umleiten, dicken Fisch müssen Sie schon selber angeln.
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  6. presi 10. April 2017 um 13:42 Uhr ·
    PrePaid Karten sind auch in AT zukünftig nicht ohne Ausweis zu erhalten! Also Ö. ist längst nicht mehr die Insel der Seligen, sondern unter politischer Knechtschaft.
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  7. Nuno 10. April 2017 um 14:35 Uhr ·
    Richtig so! Seit Jahren verlangt man in so ein kleines Land wie Portugal den Ausweis bei ein Kauf von Prepaid-Sim-Karten! Genau wie die Fingerabdrücke auf dem Ausweis ist in Portugal seit mehr als 40 Jahre flicht,hier erst seit kurz!
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  8. Christian 10. April 2017 um 16:21 Uhr ·
    Verstehe die ganze Aufregung nicht. Bei Vodafone und Telekom sowie o2 ist das schon seit Jahren so das man seinen Ausweis geben muss um die Karte registrieren zu lassen. Und ganz ehrlich. Ich kenne genug Leute die sich für ein paar Euro eine Karte kaufen das Guthaben verballern und die karte dann weg schmeißen. Das kostet sicherlich die Betreiber auch eine Menge Geld abgesehen von der ganzen Flut an verbrannten Telefon Nummern. Nich umsonst gibt es mittlerweile unzählige Netz Vorwahlen. Mich stört es nicht. Ab september benötige ich auch eine Auflage Karte da ich meinen Vertrag gekündigt habe. Dann nehme ich mal eben die fünf Minuten in Kauf.
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    • Sascha 10. April 2017 um 18:12 Uhr ·
      In den Läden der 3 TK Anbieter ist das normal! Aber wenn du z.b. Aldi Talk oder so nutzt Gehste in den nächsten Aldi zahlst die 12,99€ für die Karte und gibst dann bei der Registrierung der Karte zur Aktivierung irgendwelche Fantasie Namen, Adresse und so an! Das würde bis her nicht überprüft ob du auch wirklich die Person bist für die du dich ausgegeben hast, das ändert sich jetzt an Juni mit dem Identifikations-Verfahren !!!
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  9. Exzellente 10. April 2017 um 16:25 Uhr ·
    Dem terrorosist der 8 Ausweise hat ist das glaub sowas von Wurscht
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  10. Geri 10. April 2017 um 17:53 Uhr ·
    Blödsinn, kommt bei uns in Ö auch. Wurde schon darüber gesprochen
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  11. Sascha 10. April 2017 um 18:28 Uhr ·
    Na ja wenn das dann so gut läuft wie bei der Telekom aktuell, dann sehe ich aber schwarz!! Gilt ja eigentlich erst ab Juli, aber die Telekom hat das jetzt schon eingefügt das man wenn man die Karte online Registrieren und Aktivieren will, nach dem eingeben von Namen, Geburtsdatum, Adresse, Ausweisnummer und Austellungsort des Ausweises! Man sich noch per VideoIdent verfahren identifizieren muss damit die Karte endgültig freigegeben wird! Problem ist nur mit sämtlichen Smartphone Browsers egal ob iOS oder Android geht es nicht da die nicht von dem Telekom Identifikations-Verfahren unterstütz werden! Das selbe auch am Mac/PC dort geht es nur mit Firefox bis zu dem Punkt wo man nach der Dateneingabe auf “ Aktivieren “ klickt dann öffnet sich entweder nen Fenster mit „Technischer Fehler bitte später noch mal probieren“ (MacBook) oder es öffnet sich ne neue Seite auf der steht das die angeforderte Seite nicht mehr existiert ( Pc/Laptop ) ! Die Lösung im Telekom-hilft Forum : Man braucht nen PC mit Win 10 den die Registrierung mit VideoIdent zum aktivieren der Karte funktioniert nur mit dem EDGE Browser den es ja nur in Verbindung mit Win 10 gibt und nicht einzeln !! Hat man diese Voraussetzung nicht darf man mit der Karte zu nem Telekom Shop um die dort von nem Mitarbeiter aktivieren zu lassen! ????
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  12. Peter 10. April 2017 um 18:40 Uhr ·
    7 von 10 Attentäter waren ohnehin amtsbekannt. Hat auch nicht viel gebracht. Siehe Schweden! Diese Terroristen besorgen sich die Handys und Simkarten auf anderen Wegen. Die kommen auch an MPs. Ständig wird irgendein Schwachsinn eingeführt, um das Volk zu kontrollieren, dass eh nur seiner Arbeit nachgeht.
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    • Hi 10. April 2017 um 21:03 Uhr ·
      Auch für dich nochmals: Das gilt alles schon lange, es wird gar nichts Neues eingeführt. Der Bericht ist für die Katz.
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      • Peter 10. April 2017 um 22:22 Uhr ·
        In Österreich gilt das schon lange? Hm, wäre mir neu. Für dich nochmal: 7 von 10 Attentäter waren ohnehin amtsbekannt. Hat auch nicht viel gebracht. Siehe Schweden!
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      • Hi 11. April 2017 um 08:01 Uhr ·
        @Peter In Deutschland gilt das schon lange, in Österreich weiß ich das nicht und ist mir auch egal. Der Bericht bezieht sich auf Deutschland und bringt, auch wenn hier einige immer wieder das Gegenteil behaupten, insofern nichts Neues, da das Ganze schon seit Jahren im TKG so geregelt ist. Im Übrigen denke ich: Nur weil gesetzliche Vorschriften nicht immer eingehalten werden oder deren Einhaltung konsequent überprüft wird, heißt das ja nicht, dass man alle Vorschriften abschaffen soll. Auch wenn sonst in der praktischen Umsetzung Fehler passieren, bedeutet das ja nicht, dass die Vorschriften an sich fehlerhaft sind.
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  13. Alex. 11. April 2017 um 08:15 Uhr ·
    In der Schweiz schon lange so und zwar nicht nur wegen Terrorismus!
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  14. Wolfgang 11. April 2017 um 19:20 Uhr ·
    ich kaufte mir vor ein paar jahren mal ne prepaid-karte. Bei der registrierung im internet wurde ich aufgefordert meine Perso-nummer einzugeben, da ich diese nicht hatte, gab ich ein ein Ausländer zu sein, nun konnte ich ohne Ausweis-nummer die karte freischalten, was mich sehr gewundert hatte. Da staunt der Laie da wundert sich der Fachmann. Ist doch ne klasse Regelung für Terroristen. Und jetzt kommt man nach Jahren drauf, das dies ein Mist ist. Wie lang brauchen die eigentlich um die einfachsten Dinge zu begreifen.
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  15. Trashbyte 26. April 2017 um 17:28 Uhr ·
    Also ich denke es wird weiterhin Möglichkeiten geben, an vorregistrierte bzw. gebrauchte SIM-Karten zu kommen, sei es über Online-Shops wie AnonSimz.net oder Handelsplattformen wie eBay oder Kleinanzeigen Portale. Eventuell entsteht da ein ganz neuer Markt?! Mit höheren Preisen nach Inkrafttreten des Verbots versteht sich.. Und wie es ist, wenn man sich in anderen Ländern mit SIM-Karten eindeckt? Gilt das Verbot nur in Deutschland oder ziehen andere (EU-)Länder nach?
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