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BSI-Chef fordert Mindesthaltbarkeitsdatum für Apps, Software und Hardware

Shortnews: Arne Schönbohm ist der Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche fordert er, dass sich der nächste Bundestag deutlich konkreter mit der Haftung von Herstellern für Soft- und Hardware auseinandersetzt. Anlass dazu biete der jüngste Cyberangriff mit der Erpressersoftware „WannaCry“, der weltweit für Aufsehen sorgte.

Schönbohm ist der Meinung, dass eine Art Haltbarkeitsdatum für Soft- und Hardware die Rechte deutlich kenntlicher gestaltet:

Für Hard- und Software muss es so etwas wie ein Mindesthaltbarkeitsdatum geben, einen Zeitraum, in dem der Hersteller einwandfreien Zustand garantiert und bei Mängeln haftet.

Bild: Shutterstock

Hersteller müssten dann dafür haften, wenn in diesem Zeitraum eine Sicherheitslücke ausgenutzt wird. Auf der anderen Seite wüssten auch die Kunden besser woran sie sind: Wird eine Software beispielsweise nicht mehr unterstützt, da die Fälligkeit abgelaufen ist, so müsse sich der Nutzer dann selbst um neue Lösungen bemühen – in den meisten Fällen wäre das ein Update auf die neue Version.

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Philipp Tusch
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16 Kommentare zu dem Artikel "BSI-Chef fordert Mindesthaltbarkeitsdatum für Apps, Software und Hardware"

  1. Thomas 19. Mai 2017 um 13:16 Uhr ·
    Das halte ich für Schwachsinn. Wie soll denn ein Softwareentwickler sowas angeben können? Dann hat man ein Mindesthaltbarkeitsdatum von einem Tag, weil der Hersteller ja eigentlich nie weiß, was es alles für Sicherheitslücken in seinem Programm gibt, die ausgenutzt werden können, sonst würde er ja wahrscheinlich an einer Lösung arbeiten. Dann müsste es schon Vorschriften geben, wie lang welche Art von Software mindestens halten muss, ähnlich wie Garantie (1 Jahr vorgeschrieben, mehr ist freiwillig).
    iLike 25
    • Thomas 19. Mai 2017 um 13:17 Uhr ·
      Und zusätzlich: Hardware? Das ist ja noch größerer Schwachsinn!? Für Hardware kann ein Hersteller ja kein Update bringen, das eventuelle Probleme beseitigt!?
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    • Wolfgang 27. Mai 2017 um 17:51 Uhr ·
      Das mit den Sicherheitslücken stimmt schon, wahrscheinlich nicht machbar. Aber ich würde mir wünschen das meine Apps oder Programme die ich mir gekauft habe auch in 5 Jahren noch funktionieren. Das ist leider nicht der Fall. Ich bin gezwunden mir nach ein paar Jahren wieder aktuelle Software zu kaufen, weil sich das Betriebssystem geändert hat, oder Treiber aktualisiert werden und das Benutzen eines Programmes dann unmäglich machen. Beispiel : vor 3 Tagen Update Windows 10 von Microsoft. Tja jetzt funktioniert meine Videosoftware nicht mehr, was noch weiss ich nicht, habe noch nicht alles probiert. Rückgängig machen geht nicht. Auch wegen Sicherheitsupdates. Dont touch a running system.
      iLike 0
  2. Ionensturm 19. Mai 2017 um 13:16 Uhr ·
    Kann mal jemand dem Kerl sagen, dass man Technik nicht verzehren kann? Ich lecke dann mal weiter an den Switchmodulen von Nintendo…
    iLike 20
  3. Xx 19. Mai 2017 um 13:31 Uhr ·
    Warum eigentlich nicht….
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    • Travalon 22. Mai 2017 um 08:15 Uhr ·
      Weil es unrealistischer Bullshit ist! Wie soll ein Entwickler garantieren das es keine Sicherheitslücken in seiner Software gibt? Es gibt 5 Millionen Wege eine Software zu hacken. Die Menschen die das können tuen den ganzen Tag nichts anderes s sich hiermit zu beschäftigen. Soll eine Software also garantiert nicht hackbar sein, müsste jeder Softwareentwickler sich den ganzen Tag mit hacking beschäftigen damit er „garantiert“ nichts hackbares produziert… tja, wo bleibt da die Zeit zum entwickeln? Alternativ lass eine Hundertschaft aus Hackern auf deine Software los. Das außer für die oberen 1000 Softwarehäuser unbezahlbar und doch wird der 1001 Hacker in der freien Wildbahn doch eine verrückte Variante finden. Fackt ist, soll garantiert werden das eine Software nicht hackbar ist, ist das erstens unrealistisch den nichts ist unhackbar! Ein Beispiel ist iOS seit 10 Jahren wird immer wieder eine neue Sicherheitslücke gefunden und die haben Milliarden… und Zweitens verschwinden dann alle Softwarehäuserr bis auf die etablierten großen. Nur die können sich das Risiko noch leisten. Und nein meine Freunde, es ist nicht mit „Sollen die Entwickler mal was für ihr Geld tun.“ getan. Das ist vergleichbar mit der Herrausforderung ein Auto zu bauen das 1000 Jahre ohne Werkstatt fährt, jeden Tag. Spätestens Speichermanipulation kann jede Software hackbar machen. Dagegen kann man sich nicht wehren. Realistisch ist eine verflichtende Reaktionsfähigkeit. Wie bei Foren. Schreibenich hier etwas gesetzeswiedriges rein, ist der Betreiber verpflichtet diesen Post unverzüglich zu löschen wenn er davon Kenntnis erlangt. Das kann man per Gesetz verlangen: Eine Sicherheitslücken ist unverzüglich zu schließen, sobal der Hersteller davon kenntnis erlangt! Den das sie über Monate ignoriert werden ist ein unding und der Hammer schlechthin!!
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      • Travalon 22. Mai 2017 um 08:27 Uhr ·
        Entschuldigt die 200 Fehler auf 150 Worte! ?
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  4. Cognac 19. Mai 2017 um 14:48 Uhr ·
    Der Begriff MHD ist vielleicht nicht glücklich gewählt, aber das Prinzip ist nachvollziehbar…gut!
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    • Schregger 22. Mai 2017 um 13:01 Uhr ·
      Man stelle sich vor, BMW würde beim Autokauf angeben, dass sie keine Garantie für die Bremsen usw. übernehmen. Falls der Motor wegen eines Designfehlers explodiert, haften sie nicht… Es wird wirklich Zeit, dass es verpflichtende Mindeststandards gibt. Im Moment bedeutet z.B. Sicherheit nur zusätzlich Kosten. Das die sich kein Hersteller an das Bein binden will, wenn er nicht muss, ist doch klar.
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  5. Daniel H 19. Mai 2017 um 16:25 Uhr ·
    Tippfehler in der Überschrift? Sollte es nicht Mindesthaltbarkeitsdarum, statt Mindesthaltbarkeitssatum heißen? Und das finde ich bei Hardware vorallem reinen Schwachsinn. Bei der Softwar könnte man noch sagen, dass diese ca. 1 Jahr „hält“. Oder wenigstens eine Vorschrift dafür, dass wenn die Software nicht mehr unterstützt wird, dass dann eine Einblendung kommt…
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    • Daniel H 19. Mai 2017 um 16:25 Uhr ·
      MINDESTHALTBARKEITSDATUM … mensch selbst ich bin zu blöd dafür…
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  6. Septimus 19. Mai 2017 um 17:07 Uhr ·
    Entspannt Euch mal! Dieses „Mindesthaltbatkeitsdatum“ bezieht sich doch nur auf ein OS mit folgenden Namen: Cupcake, Donut, Eclair, Froyo, Gingerbread, Honeycomb, Ice Cream Sandwich, Jelly Bean, KitKat, Lollipop, Marshmallow, Nougat – also Android! ?
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  7. Mr. Robot 19. Mai 2017 um 18:07 Uhr ·
    Philipp ich glaube da hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. In der Überschrift steht Satum statt Datum ??
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  8. OnSmash 19. Mai 2017 um 19:35 Uhr ·
    Mir fallen da spontan Begriffe wie „Staatstrojaner“ und „BND-Affaire“ – evtl. könnte man da ja mal ansetzen. Quasi erst mal „im eigenen Haus“.
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    • PrismaElf 19. Mai 2017 um 22:24 Uhr ·
      …genau. Die Bundesnetzagentur bringt eine neue Version vom Bundestrojaner raus und der Softwarehersteller haftet dafür.?
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  9. extrem 22. Mai 2017 um 17:22 Uhr ·
    Gut,dass es keine Mindesthaltbarkeit für die Sch…. Politiker gibt.
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