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Ab morgen: Mobilfunk-Verträge dürfen auch online gekündigt werden

Shortnews: Der erste Oktober bringt für viele Deutsche eine Gesetzesänderung mit, die wohl so einige Problematiken erleichtern dürfte. Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ tritt in Kraft und beinhaltet unter anderem einen Passus für Vertragskündigungen. Demnach müssen Online-Verträge ab morgen auch einfach online gekündigt werden dürfen.

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Bild: Shutterstock

Das gilt beispielsweise für Strom- oder DSL-Verträge, aber eben auch für euren Handyvertrag. Bislang haben viele Anbieter ein unterzeichneted Dokument verlangt, häufig per Postweg, und andere Möglichkeiten kategorisch abgelehnt. Gesetzlich war von einer Schriftform die Rede – ab morgen reicht Textform. Mit der Voraussetzung: Die Erklärung muss speicherbar, eindeutig und lesbar sein.

Das kann eine Mail, PDF oder eine SMS sein. AGBs, die immer noch anderslauten, sich damit unwirksam. Da diese Änderung schon länger bekannt ist, sollten die Mobilfunker aber recht schnell reagieren.

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Philipp Tusch
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30 Kommentare zu dem Artikel "Ab morgen: Mobilfunk-Verträge dürfen auch online gekündigt werden"

  1. Dietmar 30. September 2016 um 07:23 Uhr ·
    Na endlich
    iLike 38
  2. Agit 30. September 2016 um 07:27 Uhr ·
    Tolle Nachricht. Ist ja auch nur logisch, immerhin wurden die Verträge auch online abgeschlossen….
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    • DiscoDenis 30. September 2016 um 10:02 Uhr ·
      Der Vorteil für uns Verbraucher ist noch ein anderer meiner Meinung nach: Die einfache Kündigung wird die Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen, das wiederum erhöht den Druck auf die Anbieter und damit den Konkurrenzkampf. Ich wette mit euch, dass es in vielen Unternehmen eine defininierte Kundezahl gibt/gab, die Verträge weiter laufen lässt, weil die Kündigungsfrist versäumt oder Unwissenheit oder Bequemlichkeit vorherrscht, und die Unternehmen fix mit dieser Zahl kalkulieren. Das ist aber bald Vergangenheit.
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      • Jochem 4. Oktober 2016 um 03:59 Uhr ·
        Dein Konkurrenzkampf ist doch schon lange im vollen Gange. Ich habe vor einem Jahr mein Handyvertrag bei der Telekom per Mail gekündigt. Und das mit einem Satz. Ging ohne Probleme durch.
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    • Wolfgang 30. September 2016 um 11:14 Uhr ·
      Tja, dann werden die Anbieter eben keine E-mail oder sonstige Adressen mehr angeben (online). Dadurch ist man dann wieder gezwungen Einschreiben mit Rückschein zu machen. Viel Spass dabei. Was interessiert denn die Firma Gesetze. Achja, Briefe kann man als unzustellbar zurück gehen lassen.
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      • inu 30. September 2016 um 14:32 Uhr ·
        Wolfgang, ob die Anbieter so einfach keine E-Mail oder sonstige Adressen (online) mehr angeben dürfen, könnte eine Umgehung der Pflicht zum Impressum darstellen. Weiterhin kann jede Firma natürlich Briefe als unzustellbar zurückgehen lassen – meines Erachtens/Wissens nach kommt es hier jedoch weniger auf die Frage des tatsächlichen Zugangs an, als vielmehr auf die Frage des juristischen Zugangs (= „wann gilt ein Schreiben rechtlich als zugegangen?“) Ich denke daher, daß in Deinen beschriebenen Fällen der Spaß ganz bei den Anbietern liegen dürfte …
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      • Jotter 30. September 2016 um 18:39 Uhr ·
        Unsinn
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      • Wiepenkathen 30. September 2016 um 18:47 Uhr ·
        Wolfgang, wozu ein Einschreiben mit Rückschein? Du bekommst lediglich bestätigt, dass ein Brief beim Empfänger eingegangen ist – zum Inhalt des Schreibens sagt so etwas nichts. Wenn du sicher sein belegen möchtest, dass dein Schreiben wirklich eine Kündigung enthält, dann musst du das von einem Rechtsanwalt versenden lassen. Bei einer Mail kann die Prüfsumme exakt belegen, dass die beim Empfänger eingegangen ist. Da siegt die IT über die gute, alte Post.
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      • Exzellente 1. Oktober 2016 um 07:18 Uhr ·
        Dann schickst die Email per Fax mir Fax Bestätigung dann ist es wie zugestellt ??
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  3. MSG 30. September 2016 um 07:33 Uhr ·
    Juchu. Endlich. Nicht mehr 7 Monate vorher kündigen, und 3 Monate später erst Die Bestätigung
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    • Heinz 30. September 2016 um 10:57 Uhr ·
      An Kündigungsfristen ändert das nichts.
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  4. Schmitty 30. September 2016 um 07:39 Uhr ·
    Bei winsim kann man das schon lange über die App machen. Ganz bequem eben
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    • Hanstropfstein 30. September 2016 um 09:00 Uhr ·
      Bei Vodafone geht das auch schon seit Jahren. Papier gibt es da nur bei Anlieferung der Hardware. Sonst nicht. ^^ Ein tolles Gesetz. ??
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      • TITo7 30. September 2016 um 09:06 Uhr ·
        Auch hier muss ein Fax oder Brief gesendet werden. Letzte Woche erst gemacht
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      • GES 30. September 2016 um 09:13 Uhr ·
        Seinerzeit (zum Glück schon einige Jahre her) musste ich stundenlang im Internet nachschauen, wie und wo ich deren grausame und hinterfo… Verträge kündigen kann. Aber die Firma ist zum Glück Vergangenheit für mich. ?
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      • Alex 30. September 2016 um 09:14 Uhr ·
        Machen aber nicht alle, also ist das Gesetz durchaus sinnvoll. Weiß gar nicht was es da zu lachen gibt!
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  5. Stefan 30. September 2016 um 07:45 Uhr ·
    Na endlich,
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  6. neo70 30. September 2016 um 08:25 Uhr ·
    Auch Telefonanschluss? Es hat mich immer gewundert, dass Vertragsänderungen am Telefon abgeschlossen werden können, gekündigt aber nur schriftlich. Das lief dann also immer auf ein Einschreiben raus ?
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  7. SashMan ? 30. September 2016 um 08:33 Uhr ·
    Cool ? endlich kein Einschreiben/Rückschein mehr ?
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  8. Devil97 30. September 2016 um 08:52 Uhr ·
    Gilt übrigens auch für Festnetz…
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  9. Lacru 30. September 2016 um 08:59 Uhr ·
    Aboalarm – nix Einschreiben
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  10. Max 30. September 2016 um 09:14 Uhr ·
    AGBs gibt es nicht, AGB ist schon die Mehrzahl.
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  11. Hu 30. September 2016 um 09:56 Uhr ·
    Wie die Online-Junkies sich alle so freuen. Ob das der richtige Weg ist, wird sich zeigen. Schriftform und Einschreiben mit Rückschein haben auch heutzutage immer noch ihre Berechtigung und sind immer noch besser als irgendwelche elektronischen Übermittlungen; ich warte auf den Tag, an dem durch Falsch- und Spammails plötzlich Verträge gekündigt werden. Da möchte ich hier den Aufschrei sehen.
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    • Halb&Halb 30. September 2016 um 10:48 Uhr ·
      Ganz genau. Ich bin noch etwas skeptisch mit der Kündigungsbestätigung seitens der Firmen. Die können sich hier sowas von quer stellen. Mail/PDF/SMS?? Ist bei uns nicht angekommen.
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      • Wolfgang 30. September 2016 um 11:17 Uhr ·
        Genau, absolut richtig erkannt. Der erste der was denkt.
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      • BlackEagle 30. September 2016 um 12:35 Uhr ·
        Ja, aber sobald die deine Kündigung erhalten was ja sofort passiert + Max 3 Tage Bearbeitungsprotokoll bekommst du nach dieser Zeit immer eine Kündigungsbestätigung. Solltest du nach einer Woche nichts gehört haben rufst du einfach an. Das kann auf dem Postweg genauso sein elektronisch, kannst du auch mit Lesebestätigung verschicken. Was ich kritischer sehe das man ohne Unterschrift kündigen kannnund somit können fremde halt auch Sachen von anderen kündigen! Ohne eine Urkundenfälschung zu begehen.
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    • Jotter 30. September 2016 um 18:41 Uhr ·
      Briefe sind auch leicht zu fälschen
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  12. Heinz 30. September 2016 um 10:15 Uhr ·
    Ja es ist ok aber ich verstehe die Aufregung gegenüber einer schriftlichen Kündiging nicht. Ist mir total egal ob ich dem Provider einen Brief schicke oder eine Mail. Fakt ist, ich schreibe etwas und drucke es entweder aus, oder drücke eben auf versenden. Ich komme jeden Tag aus dem Haus also ist es kein Problem das zur Post zu bringen. Für mich also kein „wow Effekt“ ?
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    • Armend 1. Oktober 2016 um 01:09 Uhr ·
      Einschreiben mit Rückschein ca. 6€
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  13. Löw 30. September 2016 um 13:23 Uhr ·
    Ging doch bei der Telekom schon ewig, im Kundencenter. Oder kurz und knapp per eMail.
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