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BGH: Neues Netzsperren-Urteil gegen illegale Downloads

Einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof zufolge können Websites in Zukunft in Deutschland gesperrt werden, wenn diese auf geschützte Dateien verlinken. Damit sollen illegale Downloads vermehrt unterbunden werden. Das Mittel der Netzsperre ist jedoch an entsprechende Bedingungen geknüpft, die im Einzelnen in diesem Beitrag einmal aufgezeigt werden.

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Im Rahmen von zwei Revisionsverfahren wiesen die Richter des Bundesgerichtshofs auch Anträge der Gema zunächst ab. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte forderte von der Deutschen Telekom und der Telefónica den Zugang zu den Seiten 3dl.am und goldesel.to zu sperren. Schließlich enthielten die erwähnten Websites Links mit denen urheberrechtlich geschützte Inhalte heruntergeladen werden konnten. Was zunächst als Niederlage für die Gema gewertet werden könnte, ist näher betrachtet dennoch ein wegweisendes Urteil, das Rechteinhaber in Zukunft stärken dürfte. So wies der BGH die Anträge der Gema nur ab, da die Institution nicht genug unternommen habe direkt gegen den Betreiber der Websites und die Host-Provider vorzugehen. Vorausgesetzt werden „zumutbare Anstrengungen“ dazu gehört auch die Ausfindigmachung der Identitäten der Seitenbetreiber im Ausland. So wird 3dl.am beispielsweise von Armenien aus betrieben, während goldesel.to auf dem Südseeinselarchipel Tonga registriert ist.

Zusammenfassend gilt also festzuhalten, dass Rechteinhaber auch in Zukunft nicht ohne Weiteres Websites sperren lassen können. Die Störerhaftung, die in Deutschland nach wie vor sehr umstritten ist, tritt also nur dann ein, wenn die nun noch einmal manifestierten Bedingungen der „zumutbaren Anstrengungen“ erfüllt wurden. Im Urteil heißt es dazu unter anderem wie folgt: „Eine Sperrung ist nicht nur dann zumutbar, wenn ausschließlich rechtsverletzende Inhalte auf der Internetseite bereitgehalten werden, sondern bereits dann, wenn nach dem Gesamtverhältnis rechtmäßige gegenüber rechtswidrigen Inhalten nicht ins Gewicht fallen.“

Die Richter stellten zudem fest, dass eine Rechtschutzlücke entstehe, wenn die Recherchen der Rechteinhaber scheitern würden. Das darf so nicht sein. Bei Enstehung einer solchen Lücke sei es dann den Zugangsprovidern zumutbar betroffene Websites zu sperren. Den Sperrmaßnahmen als sogenanntes „letztes Mittel“ bedarf es allerdings einer strengen Prüfung. Das geht damit einher, dass mit dem Sperren von Websites auch Freiheitsrechte der Nutzer tangiert werden. Einige Experten sehen die Maßnahme der Netzsperre bei Urheberrechtsverstößen als völlig überzogen, so etwa auch der Bitkom-Sprecher Bernhard Rohleder, der in einem aktuellen Zeit Artikel entsprechend zitiert wurde. Die Aktenzeichen der beiden aktuellen Revisionsverfahren lauten I ZR 3/14 und I ZR 174/14.

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Michael Kammler
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7 Kommentare zu dem Artikel "BGH: Neues Netzsperren-Urteil gegen illegale Downloads"

  1. trollmaster 27. November 2015 um 10:51 Uhr ·
    dann müsste man youtube demnach in deutschland sperre , da viele illegalen downloadtutorials auf youtube sind. ach ja und da ich ein troll bin muss ich noch herumalbern: gänsekot und waschbärfellschuppen sind keine essbaren gegenstände
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    • Flo 27. November 2015 um 11:33 Uhr ·
      Mein 1. gedanke
      iLike 3
    • Ulf Reiter (1st Apple Fan ever) 27. November 2015 um 18:03 Uhr ·
      Dann surfen wir halt wieder über PROXY-Server und kommen auf alle Inhalte, die es im Netz gibt.
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  2. Victor G. 27. November 2015 um 11:03 Uhr ·
    zum glück gibt es das in österreich noch nicht!
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  3. Pepé 27. November 2015 um 11:04 Uhr ·
    Und warum dauerte das solange?
    iLike 2
  4. TK 27. November 2015 um 12:29 Uhr ·
    ist das nicht ein erster schritt in richtung zensur? ob am ende wirklich so genau geprüft wird etc. überwacht doch hinterher wieder keiner?
    iLike 7
  5. Hoho 27. November 2015 um 15:15 Uhr ·
    Hahaha wo ist der Sinn dahinter? 1 Tag später ist eine neue Seite online. Wie oft habe ich ein Album runtergeladen wo ich mir dachte zum Glück hab ich für den Müll kein Geld ausgegeben. Ihr könnt mich dafür verurteilen aber ich bin damit groß geworden meine Sachen illegal runter zu laden. Hab es jetzt zum erstenmal versucht mit Spotify oder Amazon Music. Muss aber feststellen das es rausgeworfenes Geld ist. Den Müll muss ich mir täglich schon im Radio anhören.
    iLike 11

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