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Video-Tipp: Soziale Netzwerke und das Urheberrecht

Die Intention sozialer Netzwerke ist natürlich das Verbinden mit Menschen, Freunden, aber auch Geschäftspartnern und Co. Zudem nutzen auch immer mehr Unternehmen den enormen Hebel der viralen Verbreitungskraft. Den Nutzern wird es in jedem Fall so einfach wie möglich gemacht Inhalte zu verteilen, zu liken und zu kommentieren. Immer wieder ist die Versuchung daher auch groß Inhalte zu verbreiten, die womöglich urheberrechtlich geschützt sind.

In diesem Punkt wird es dann gefährlich, da unter Umständen mehrere tausend Euro schwere Abmahnungen drohen. Rechtlich gibt es hier keine großen Hürden. Facebook hält sich beispielsweise geschickt heraus und ist für deutsche Rechtsvertreter nahezu unerreichbar. Der Nutzer wird allerdings regelmäßig zur Kasse gebeten. Unwissenheit schützt oftmals nicht vor Strafe.

facebook

Das Thema Medien- und Urheberrecht wird auch in Zukunft einen immer höheren Stellenwert einnehmen. Als Nutzer ist man in jedem Fall dazu verpflichtet stets zu wissen, was im Internet verbreitet werden darf und was nicht. Der Gesetzgeber verweist hier hart auf die Transparenz der Regularien, schließlich stehe ja alles im Gesetz.

Zum Glück gibt es dann jedoch auch Gegenstimmen, die zu Recht entschärfend wirken mit dem Argument, dass die deutschen Gesetze im Zusammenhang mit der "Juristen-Sprache" für Laien kaum in ihrer vollen Gänze erfasst und ausgelegt werden können. Hierfür gibt es schließlich Juristen, die jahrelang ausgebildet werden, nur um ansatzweise die Gesetze verstehen und anwenden zu können.

Um sich einen kleinen Überblick zu verschaffen, was in der Medienwelt erlaubt ist und was es bei Facebook und Co in jedem Fall zu vermeiden gilt, wollen wir euch einen Video-Clip aus der ZDF-Mediathek als Tipp mit auf den Weg geben. Wer knapp sieben Minuten Zeit hat, der sollte sich nun seinen Kaffeebecher noch einmal auffüllen und diesen Beitrag auf sich wirken lassen.

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Michael Kammler
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7 Kommentare zu dem Artikel "Video-Tipp: Soziale Netzwerke und das Urheberrecht"

  1. Kilogramm 5. Oktober 2015 um 12:35 Uhr ·
    Die große abmahnwelle wird noch kommen.
    iLike 3
    • BosshafterOberarm 5. Oktober 2015 um 18:56 Uhr ·
      Spann doch mal an.
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  2. NAFEST 5. Oktober 2015 um 12:46 Uhr ·
    Alle Anwälte die in der freien Marktwirtschaft nicht existieren würden, weil sie einfach zu schlecht sind und ihr Jurastudium geradeso bzw. mit Beschiss geschafft haben, das sind die Anwälte die sich auf so ein scheiss spezialisiert haben. In dieser Branche sind die Möchtegern Anwälte dem Laien maßlos überlegen. Und das ist schade, dass solche Gesetzesschlupflöcher so ausgenutzt werden ?
    iLike 15
    • Kilogramm 5. Oktober 2015 um 13:01 Uhr ·
      Ist aber ein gutes Geschäft. Einfach einen Standart Wisch verschicken und abkassieren. Wer nicht zahlt wird mit Drohbriefen bombardiert. Und damit noch mehr Angst geschürt wird wird mal einer verklagt.
      iLike 2
    • Hagenuck1 5. Oktober 2015 um 16:56 Uhr ·
      Ist doch ne gute Masche. Also ich kann in den letzten Tagen wieder vermehrt sehen, dass die Leute bei Facebook sich Bilder von Comic Helden als Profilbild hinterlegen. Ob ihnen dabei bewusst ist, dass sie es lt. Urheberrecht nicht dürfen wage ich da bei den meisten zu bezweifeln. Ist doch ne super Masche da einen tun drauf zu machen um die User danach zu verklagen, wundere mich auch, dass das nicht gemacht wird…
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      • Kilogramm 5. Oktober 2015 um 17:27 Uhr ·
        Man muss erstmal an die Adressen kommen.
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  3. hessekaja 6. Oktober 2015 um 14:27 Uhr ·
    Im Endeffekt stößt der Artikel das nachdenken an – was gut ist. Letztendlich enden die ZDF Berichte aber teilweise in einem unhaltbaren „bla bla“ und klären schlussendlich nichteinmal unzureichend auf, denn wer selbst die Problematik erlebt, ist danach genauso dumm wie vorher. Ein typischer Vormittags-Füll-Artikel ohne Konsequenz. Genaugenommen hat apfelpage eine Uhrheberrechtsverletzung schon durch die Verlinkungen riskiert – aber sicherlich ist das ZDF kein Kläger und wahrscheinlich hat der Autor entsprechende Berechtigungen ’schriftlich‘ eingeholt ? (hoffentlich nicht nur per Email denn das gilt vor Gericht erstmal GARNICHTS – leider). Ich empfehle daher jedem (über 16 Jahren) die entsprechenden Veröffentlichungen des CCC ChaosComputerClubs) zu ‚googeln‘ ?. Wir unterliegen der Angelsächsischen Rechtsauffassung das alles was jemand mal von sich gegeben hat SEIN EIGENTUM ist. So sanktioniert eine Gesellschaft Handlungen die längst durch die geseschaftliche Weiterentwicklung Usus im allgemeinen Umgang miteinander geworden sind – Der Mensch schafft sich seine eigene Hölle und wirft sich immer wieder selbst aus dem Paradies (Martin Kiesler 2015) ?
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