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Gericht lehnt Apples Anspruch auf den Markennamen „App Store“ gegenüber Amazon ab

Wie TNW berichtet, hat ein amerikanisches Bundesgericht jetzt Apples Anspruch auf den Markennamen „App Store“ abgelehnt. Amazon darf die Bezeichnung weiter nutzen. Der Online-Einzelhändler bat das Gericht im September 2012 um diesen Schritt. Apple bemängelte an Amazons Verkaufsplattform für Applikationen vor allem, dass die Namensgleichheit zur Verwirrung der Kunden führen könnte. Für Apple stellt die Kombination zwischen einem App-Marktplatz und dem Namen „App Store“ einen Marketing-Fehler dar. Grund für die Ablehnung sei die Tatsache, dass der Store bei Amazon nur Android Apps anbietet. Daher sei eine Verwechslung ausgeschlossen.

Apple stellte den Anspruch im November 2011 und verwendete von da an die Bezeichnung „Amazon Appstore“. Amazon argumentierte, dass der verstorbene CEO Steve Jobs und sein Nachfolger Tim Cook während Earnings Calls für konkurrierende Angebote selbst den Begriff „App Stores“ verwendeten.

Damit ist der Streit um den Markennamen noch nicht ganz ausgefochten, aber Apple musste einen wesentlichen Rückschlag einstecken.

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Oliver Kleinstück
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1 Kommentar zu dem Artikel "Gericht lehnt Apples Anspruch auf den Markennamen „App Store“ gegenüber Amazon ab"

  1. Tobi 2. Januar 2013 um 23:00 Uhr ·
    Amazon macht das mit Absicht. Ganz klar – die wollen etwas vom Kuchen abhaben „App Store“ wirkt sehr hochwertig
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